Vorlage - 2021/855
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Gesellschaftliche Veränderungen, ebenso wie Veränderungen der familiären Lebenswelten beeinflussen das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen.
Schlagwortartig sind hier nur einige wesentliche gesellschaftliche Prozesse und Veränderungen benannt: Globalisierung, Monetisierung, Digitalisierung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Vielfalt familiärer Lebenslagen, die Verstetigung von Armutslagen eine sich ausweitende öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen durch die Etablierung Früher Hilfen, die Ausweitung des Kinderschutzes, den Ausbau der Kindertagesbetreuung und Ganztagsschulen. Darüber hinaus wird der gesellschaftliche Wandel auch durch die Corona Pandemie bestimmt.
Seit fast 14 Jahren gibt es bundesweit die Diskussion nach einer Neujustierung und einer strategischen Ausrichtung ("große Lösung") für alle Jugendämter. Nun ist am 10.06.2021 die erste Stufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) bzw. der SGB VIII Reform in Kraft getreten. Mit Beginn der ersten Stufe sind bereits die ersten Weichen zu einer verbindlicheren und inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gestellt worden. Das KJSG hat eine fach- und politische Entscheidung festgelegt. In diesem Sinne soll bis 2028 die Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung in der Jugendhilfe (§ 10 SGB VIII) liegen. Eine detailierte Aufstellung zu den wesentlichen Inhalten des KJSG/SGB VIII Reform sind in der Anlage zu finden.
Ziele / Wirkungen:
entfällt
Ressourceneinsatz:
Fiskalischer und personeller Ressourceneinsatz ist noch nicht absehbar.
Schlussfolgerung:
entfällt
- Vorstellung KJSG
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vorstellung KJSG (1546 KB) |