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Auszug - Produkthaushalt 2022 für die Dezernatsleitung 3, FD Soziales, Arbeit und Gesundheitsamt  

1. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:43 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
Zusatz: Es gilt die 3G-Regelung und Maskenpflicht.
2022/003 Produkthaushalt 2022 für die Dezernatsleitung 3, FD Soziales, Arbeit und Gesundheitsamt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Beteiligt:Fachdienst Finanzen
Bearbeiter/-in: Kilinc, Nergiz  Fachdienst Arbeit
   Fachdienst Gesundheitsamt
   Dezernat 3
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

FDL Prof. Dr. Friedrich verweist auf die zuvor verteilten Tischvorlagen bezüglich des Zuschusses an das Peiner Frauenhaus und an den Caritasverband für das Projekt ‚Belastungen durch Corona in Familien entgegenwirken‘.

 

KTA Möhle kündigt zudem einen Antrag seiner Fraktion zur Verhütung an, der zur Sitzung des Kreisausschusses vorliegen werde.

 

Der Vorsitzende, KTA Marotz, ergänzt, dass mit dem Antrag die Einrichtung eines Fonds zur kostengünstigen Versorgung mit Verhütungsmitteln beantragt werden solle.

 

KTA Reimers erklärt, dass es Sachen gebe, die man diskutieren sollte. Sie fragt an, ob es nach der Zustimmung zum Haushalt die Möglichkeit gebe, Mittel für neue Projekte zu bekommen.

 

Der Vorsitzende, KTA Marotz, antwortet, dass man Anträge mit einem Deckungsvorschlag stellen könne, beispielsweise für einen Nachtragshaushalt.

 

KTA Reimers wünscht einen Antrag stellen zu wollen, damit sich der Ausschuss Gedanken über pflegende Menschen mache, zum Beispiel zur Entlastung der Eltern von pflegebedürftigen Kindern.

 

KTA Möhle erwidert, dass es hilfreich sei, wenn ein solcher Antrag schriftlich und mit einer entsprechenden Begründung gestellt werden würde.

 

KTA Wilke hat eine Frage zum Produkt 41401 ‚Amtsärztlicher Dienst und Medizinalaufsicht und hier konkret zum Unterpunkt ‚Anzahl Hebammen und Heilpraktiker (S. 395 des Entwurfs des Doppischen Produkthaushalts 2022). Sie wünscht zu wissen, wie es zu einer Absenkung der Zahlen bei der Aufsicht für diese beiden Berufsgruppen kommen konnte.

 

Controller Heinisch antwortet, dass die Hebammen eine Pflichtaufgabe des Gesundheitsamtes seien. Manche Aufgaben seien schwer darstellbar, aber in diesem Falle beruhe der Rückgang darauf, dass die Heilpraktiker coronabedingt weniger arbeiten konnten.

 

Frau Teichert ergänzt, dass dadurch auch die Fallzahl für die Aufsicht über diese Berufsgruppe gesunken sei.

 

Controller Heinisch erläutert die Zuschüsse und deren Höhe. Dabei begründet er die teilweise vorgenommenen Steigerungen. Bezüglich der Schuldnerberatung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) gebe es bereits seit Jahren die Feststellung des Rechtsamtes, dass die bisherige Förderung nicht rechtskonform sei. Deshalb müsse man nun handeln und hebe die institutionelle Förderung an. Der sich gegenüber dem Vorjahr ergebende Restbetrag solle im Rahmen einer Leistungsabrechnung abgedeckt werden.

 

BV Denecke äert Bedenken hinsichtlich der Ausweisung eines höheren institutionellen Zuschusses an die AWO, da dieser Zuschuss von der ‚Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine (KAG) für alle Mitglieder beantragt werde. Mit der jetzigen Vorgehensweise werde das Prinzip der Gleichbehandlung durchbrochen, was bereits zu Unmut innerhalb der KAG geführt habe.

 

Controller Heinisch äert Verständnis für den Unmut. Das Problem sei die Finanzierung der Schuldnerberatung. Man könne den als institutionelle Förderung zu gewährenden Zuschuss für diesen Bereich jedoch auf eine andere Position umschichten.

 

FDL Bialek ergänzt, dass man bei der Umstellung der Vorgehensweise noch am Anfang stehe und der genaue Ablauf der Abwicklung noch nicht feststehe.

 

KTA Kirchmann fragt nach, wo die 140.000 Euro als Differenz zum Vorjahresbetrag (=165.000 Euro) und der um 25.000 Euro aufgestockten institutionellen Förderung zu finden seien.

 

Controller Heinisch erklärt, dass dieser Betrag im Leistungsbezug enthalten sei.

 

KTA Plett verweist auf die Tischvorlage zum Frauenhaus und bittet um Begründung des höheren Begehrens.

 

Controller Heinisch erläutert, dass das Frauenhaus eine Platzerweiterung beantragt habe und deshalb einen höheren Zuschuss benötige.

 

KTA Möhle fragt nach, ob es sich bei dem Antrag um eine Übergangsregelung handele und man die Angelegenheit weiterverfolgen werde.

 

DL Prof. Dr. Friedrich bejaht dies.

 

Controller Heinisch weist darauf hin, dass der ebenfalls als Tischvorlage verteilte Antrag der Caritas nicht im Haushalt enthalten sei, weil es auf Landes- und Bundesebene wegen Corona entsprechende Programme gebe, die vorrangig genutzt werden sollten.

 

BV Denecke wirft ein, dass die freien Träger nicht antragsberechtigt seien, weshalb die Kommune tätig werden müsse.

 

DL Prof. Dr. Friedrich erwidert, dass bis Ende Mai die Programme angekündigt worden seien, während einige entsprechenden Richtlinien erst Ende 2021 entstanden seien. Damit könne man erst jetzt schauen, wie man die Landes- und  Bundesprogramme nutzen könne.

 

KTA Möhle erklärt, dass man die Problematik der Antragstellung oder Bezuschussung nicht innerhalb der laufenden Sitzung werde klären können. Er bittet darum, dass sich Verwaltung und Caritas über die Vorgehensweise verständigen und eine etwaige Änderung in die Sitzung des Kreisausschusses eingebracht werde.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Voritzende, KTA Marotz, die Beschlussvorlage-Nr. 2022/003 zur Abstimmung. Mit 9 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wird der Beschlussvorschlag angenommen.


 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

9

Nein-Stimmen:

 

0

Enthaltung/en:

 

1