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Vorlage - 2022/003  

Betreff: Produkthaushalt 2022 für die Dezernatsleitung 3, FD Soziales, Arbeit und Gesundheitsamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Beteiligt:Fachdienst Finanzen
Bearbeiter/-in: Kilinc, Nergiz  Fachdienst Arbeit
   Fachdienst Gesundheitsamt
   Dezernat 3
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Entscheidung
24.01.2022 
1. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
FD 32 Zuschüsse 2022 PDF-Dokument
FD 35 Zuschüsse 2022 PDF-Dokument


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

     nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

 nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (ab Seite 30, Ziffern 3.1 bis 3.2 und 3.5) und dem Doppischen Produkthaushalt 2022 für die Dezernatsleitung 3 und die Produkte der Fachdienste Soziales, Arbeit und Gesundheitsamt (Seiten 268 bis 354 und 391 bis 408), zuzüglich einer weiteren Zuschusserhöhung für das Frauenhaus in Höhe von 61.000,-€ zur Finanzierung der zusätzlichen Frauenhausplätze, zuzustimmen


Inhaltsbeschreibung:

Doppischer Produkthaushalt

 

Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2020.

 

Neben dem Rechnungsergebnis 2020, den Planansätzen 2021 und den Daten des Planjahres 2022 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2023 ausgewiesen.

 

Die Finanzplanjahre 2024 und 2025 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.

 

Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2023 bis 2025 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.

 

Der Teilhaushalt 03 für das Dezernat 3 befindet sich auf den Seiten 265 bis 267.

 

 

Fachdienst Soziales (FD 32)

 

Im Bereich des Fachdienstes Soziales sinkt das Budget um ca. 0,7 Mio. € ab. Im Jahr 2020 wurde die Landeserstattung erstmals nach dem neuen Vergütungssystem abgerechnet. Gegenüber dem bisherigen Abrechnungsverfahren (Quotales System) wurden die Leistungen und deren Zuordnungen zur Trägerschaft komplett neu geordnet. Für den Landkreis Peine haben sich daraus höhere Erstattungen ergeben. Aufgrund dieser Erfahrungswerte wurden die Erträge in der Haushaltsplanung 2022 entsprechend angepasst.

 

Die mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes einhergehenden Änderungen im Abrechnungsverfahren und das Gesamtvolumen der bewegten Mittel erfordert eine Stärkung des Fachcontrollings. Im Stellenplan 2022 ist hierfür eine zusätzliche Stelle eingeplant.

Eine weitere Stelle ist für den Bereich der Eingliederungshilfe für die Bedarfsermittlung nach dem Bedarfsermittlungsverfahren Niedersachsen (B.E.Ni) vorgesehen. Eine Refinanzierung erfolgt hier durch die Verwaltungskostenerstattung des Landes.

 

Die Entgelte für Leistungen der Hilfe zur Pflege werden in Entgeltvereinbarungen festgelegt, die üblicherweise jährlich neu verhandelt werden und meistens die zwangsläufigen Steigerungen von Personal- und teilweise auch Sachkosten beinhalten.

 

Die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt der Bund seit 2014 für die laufenden Leistungen zu 100%.

 

Die Erstattungen finden sich im Produkt 3110 wieder.

 

Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewegen sich die Fallzahlen nach einer zwischenzeitlichen Stabilisierung aktuell wieder leicht nach oben.

Wie im Vorjahr werden 8 Sozialarbeiterstellen bei der Stadt Peine und den Gemeinden zur Hälfte bezuschusst. Der Caritasverband erhält ebenfalls eine Teilfinanzierung von 1 Stelle für die Migrationsarbeit.

Als Verwaltungskostenerstattung an die Stadt Peine und die Gemeinden sind 492.000,- € vorgesehen.

 

 

 

Das Frauenhaus erhält einen um 46.000,-€heren Zuschuss für 0,75 Stellenanteile Sozialarbeit zur Nachbetreuung von Schutzsuchenden.

r die Generationenhilfe (Kümmerermodell) werden nunmehr jeder Gemeinde 2.400,-€hrlich zur Verfügung gestellt.

 

Im November 2021 hat das Frauenhaus eine zusätzliche Wohnung angemietet und damit die Kapazitäten von 8 auf 11 Plätze erweitert. Die Wohnung soll zum 01.01.2022 bezugsfertig sein. Mit Schreiben vom 13.11.2021 beantragt das Frauenhaus für die Betreuung der zusätzlichen Bewohnerinnen weitere 61.000,-€.

Dieser Betrag konnte im vorliegenden Verwaltungsentwurf aus zeitlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden, es wird aber die Aufnahme über die Änderungsliste in den endgültigen Haushalt 2022 verwaltungsseitig vorgeschlagen.

 

Fachdienst Arbeit / Jobcenter (FD 33)

 

Im Produkthaushaltsentwurf 2022 für den Fachdienst Arbeit wird mit 4.400 Bedarfsgemeinschaften (2021: 4.700) im Jahresmittel gerechnet.

 

Das Produkt 3121 „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ ist mit einem Zuschussbedarf in Höhe von rd. 6,2 Mio. €r das jährliche Budget des Jobcenters prägend.

Ab 2022 reduziert das Land seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft sukzessive von derzeit ca. 2,3 Mio. € bis zum Jahr 2024 auf „Null“. Im Planungsjahr 2022 fehlen aus diesem Grund bereits ca. 0,7 Mio. €.

Eine weitere Verschlechterung ergibt sich dadurch, dass der Bund die flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft nicht mehr zu 100% erstattet, sondern nur noch mit dem allgemeinen Erstattungssatz von ca. 70% (in 2022).

 

Die Aufwendungen für „einmalige Leistungen“ (Produkt 3123) werden aufgrund der Ausgabenentwicklung bei „Erstausstattungen Wohnung“ entsprechend angepasst.

 

Beim Produkt 3129 „Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ wird der Zuschussbedarf für das Jahr 2022 gegenüber 2021 voraussichtlich stabil bleiben. Allerdings müssen ca. 850 Tsd. € aus den Eingliederungsmitteln des Bundes zur Abdeckung der Verwaltungskosten (Bundesanteil) übertragen werden, da das Budget weiterhin nicht auskömmlich ist.

 

Fachdienst Gesundheitsamt (FD 35)

 

Im Gesundheitsamt werden für 2022 noch Personalkosten für überplanmäßige Stellenanteile zur Pandemiebewältigung eingeplant. Entsprechende Zeitverträge wurden bereits teilweise verlängert. Das Budget erhöht sich u.a. dadurch gegenüber 2021 um ca. 450.000,-€.

Der Bund stellt im Rahmen des „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“, zunächst bis 2026 befristet, zusätzliche Mittel bereit.

Hieraus werden die zusätzlich 7,54 Stellenanteile im Stellenplan refinanziert.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Ziele und Wirkungen sind in den einzelnen Produktbeschreibungen dargestellt.

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Die finanziellen und personellen Mittel sind in den Produktbeschreibungen dargestellt.

 

 

Schlussfolgerung:


Der Haushaltsplan ist wie vorgelegt zu beschließen.

 


FD 32 Zuschüsse 2022

FD 35 Zuschüsse 2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FD 32 Zuschüsse 2022 (14 KB) PDF-Dokument (56 KB)    
Anlage 2 2 FD 35 Zuschüsse 2022 (11 KB) PDF-Dokument (43 KB)