Auszug - Sachstand von Stromleitungs-Bauvorhaben im Landkreis Peine
|
Wortprotokoll |
Die anwesenden Vertreter von TenneT stellen ihre Präsentation vor. Diese ist mit der Einladung schon zugegangen.
Anschließend wurden Fragen aus dem Ausschuss gestellt.
Es wird die Frage gestellt ob bei der Wahle-Mecklar-Trasse grundsätzlich eine Verlegung von Erdkabeln möglich ist. Herr Wantia (TenneT) erläutert, dass die Erdkabelpiloten bereits vorab gekennzeichnet wurden. Genehmigungsrechtlich gäbe es für die Trassen auf Gebiet des Landkreises Peine keine Auslösekriterien für eine Erdkabelverlegung, technisch sei es aber möglich.
KTA Lampe erkundigt sich nach der konkreten Größe einer Schaltanlage. Herr Wantia gibt die Größe mit 300 x 500 m (15 ha) an. Die Ausschussvorsitzende Weyberg bittet um Erläuterung, welche Einflussmöglichkeiten die jeweilige betroffene Kommune bei der Platzierung der Schaltanlage hat. Hier wird ausgeführt, dass TenneT einen Vorschlag macht auf dessen Grundlage eine Diskussion geführt werden kann. Es sind jedoch bestimmte Kriterien wie
z. b. Zuwegung, die Leitungsein- und ausführung, Umweltstudien zu beachten.
Frau KTA Maurer-Lambertz bittet um Mitteilung der bisherigen Erfahrungen mit Energieverlusten auf bestehenden Strecken. Herr Wantia erklärt, dass es eine Faustregel gäbe, eine 380 kV-Leitung kann man bis zu einer Distanz von 380 km wirtschaftlich betreiben, eine 220 kV-Leitung entsprechend bis zu einer Distanz von 220 km.
Herr KTA Marotz begründet den vorliegenden Antrag der SPD ausführlich. Im Wesentlichen geht um folgende Kernfragen: Wie kann sichergestellt werden, dass bei einer Änderung der rechtlichen Ausgangslage doch noch eine Verlegung von Erdkabeln möglich wird und kann die Kreuzungsschaltanlage noch verschoben werden (zum Beispiel in Richtung Hallendorf), da am aktuell geplanten Standort sehr wertvolle Böden verloren gehen würden.
Herr Bethge erläutert, dass die Trassenplanung noch im Prozess ist, deshalb kann auch heute nur ein aktueller Sachstand vorgestellt werden. Es ist jedoch geplant, im Spätsommer bereits die Vorzugs- bzw. Vorschlagsvariante vorzustellen, mit welcher in ein informelles Verfahren/eine Vorabstimmung gegangen wird. Im Anschluss daran wird ein Antrag auf Planfeststellung gestellt werden (ca. 2022).
Herr Menzel, Vertreter vom Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB), erläutert die Prüfung von Vorhaben auf ihre Raumbedeutsamkeit. Zunächst wird geprüft ob ein Vorhaben raumdeutsam ist und im zweiten Schritt, wie bedeutsam es ist. Daraufhin wird entschieden ob ein Raumordnungsverfahren erforderlich ist. Vorliegend wurde eine Antragskonferenz schriftlich durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass von den verschiedenen Varianten lediglich zwei Varianten realisierbar sind. Die beiden nun zu betrachtenden Varianten führen dazu, dass eine Interessenabwägung zwischen den entstehenden Belastungen der Landwirtschaft und des Landschaftsbildes und der energetischen Versorgung zweier großer Arbeitgeber (VW und Salzgitter AG) erfolgen muss. Im Ergebnis wird ein Raumordnungsverfahren nicht für erforderlich gehalten. Insbesondere, da man sich durch das Verfahren allein keine neuen Erkenntnisse verspricht. Die raumordnerischen Belange wurden in der Stellungnahe aufgelistet und somit Maßgaben geschaffen, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.
Die Ausschussvorsitzende Weyberg hakt nach, was passieren würde, wenn sich die politische Ausgangslage ändere. Herr Menzel erklärt, dass die Stellungnahme unter den aktuellen Bedingungen abgegeben wurde. Eine wesentliche Änderung würde dazu führen, dass eine erneute Beteiligung und somit eine erneute Stellungnahme unter den geänderten Bedingungen abzugeben wäre. Er verweist jedoch auf die Raumordnungskarte (Anlage 2), aus der ersichtlich wird, das kaum Spielraum für andere Trassen gegeben ist.
Frau Kentner weist auf eine bedeutende Problematik hin.
Als Folge der differenzierten Zuständigkeiten für die Trassen (DB Netz AG und NLStBV) können sich erhebliche Probleme ergeben. So zieht die Festlegung auf eine Trasse in einem Verfahren zwingende Konsequenzen für die anschließenden Trassenverläufe mit sich. So könne es sein, dass als Ergebnis der Trasse für diese Leitung in einem anderen Verfahren nur noch eine Trasse möglich bleibt. Diese könnte erhebliche Auswirkungen (z.B. mitten durch ein Waldlandschaftsschutzgebiet verlaufend) haben, welche jedoch im ersten Verfahren gar nicht berücksichtigt werden (dürfen).
Es wird aus dem Ausschuss die Kritik geäußert, dass die Untervarianten nicht Bestandteil des Verfahrens sind und durch die differenzierte Zuständigkeit zweier Behörden priorisierende Entscheidungen getroffen werden, deren Auswirkungen aber nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Weiterhin wird die Plandarstellung massiv kritisiert. Erster Kreisrat Heiß macht deutlich, dass mehr Transparenz erforderlich ist. Die Planunterlagen und Karten müssen überarbeiten werden, sodass klar ersichtlich ist, welche Leitungen im Bestand vorhanden und welche in Planung sind.
Herr Wantia bietet ein Planungsvorbereitendes Forum an. Dieser Vorschlag wird vom Ausschuss begrüßt. Herr Wantia wird mit Fertigstellung der herauszuarbeitenden Vorzugsvarianten auf den Landkreis zugehen. Der Landkreis wird einen Arbeitskreis koordinieren. Eine „Auftaktsitzung“ wird für den Spätsommer/Herbst 2021 in Aussicht gestellt.
Die anwesenden Einwohnerin Frau Claudia Wilke verweist auf das Bundesbedarfsgesetz und die Pflicht der Unternehmen hin, grünen Strom zu verwenden. Sie fragt nach den tatsächlichen Chancen Änderungen herbeizuführen und dazu, wie sich die zeitlichen Auswirkungen auf das Verfahren gestalten. Herr Wantia erläutert, dass dann der vorgestellte Zeitplan nicht zu halten wäre, aus seinen Erfahrungen kann mit einem Zeitverlust von bis 2 bis 3 Jahren gerechnet werden.
Der anwesende Einwohner Herr Matuszewski-Komoll regt an zu prüfen, ob man nicht bereits vorhandene Trassen, wie z. B. die Autobahnen als Trassenkorridore nutzen kann, um weitere Eingriffe zu minimieren.
Der Ausschuss diskutiert über den vorliegenden Antrag der SPD und die Absicht, eine Veränderung der Rahmenbedingungen, insbesondere eine Zulassung der Erdverkabelung in der Region, zu erwirken.
Nach ausgiebiger Diskussion wird über den gemeinsam geänderten Antrag der SPD abgestimmt.
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt, dass bei entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen im Verlauf des Verfahrens über die bisherigen Entscheidungskriterien hinaus eine Erdverkabelung geprüft wird. Der Landkreis Peine strebt an, eine solche rechtliche Veränderung zu erreichen.
Ja-Stimmen: |
| 9 | Nein-Stimmen: |
| 0 | Enthaltung/en: |
| 1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|