Auszug - Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen dem Peiner Bündnis gegen Depression und der Stiftung Deutsche Depressionshilfe
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau KTA Spittel nimmt ab 18:15 Uhr an der Sitzung teil.
Herr KTA Hauschke merkt an, dass der Beschluss als Anlage einen Kooperationsvertrag benenne, dieser aber nicht beigefügt sei. Bei der Anlage handele es sich lediglich um den Zusatz zu einem Kooperationsvertrag. Dies sei ihm zu wenig, um seine Zustimmung geben zu können. In anderen Fällen würden Vorlagen auch die kompletten Verträge beigefügt. Er würde dagegen stimmen, da er keinen Vertrag beschließe, den er nicht kenne.
Frau Sozialdezernentin Prof. Dr. Friedrich weist darauf hin, dass in der Arbeitssitzung eine ausführliche Darstellung erfolgt sei, aus welchen Gründen man hier rechtlich nachsteuern müsse. Essenziell bei diesem Antrag sei nun, dass die wichtige Arbeit für das Bündnis gegen Depression auch in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildesheim in rechtlich abgesichertem Maße weiter fortgeführt werde. Im Vorfeld habe zudem eine ausführliche rechtliche Prüfung stattgefunden.
Beschluss:
Nach dem Übergang des Deutschen Bündnisses gegen Depression in die Stiftung Deutsche Depressionshilfe schließt das Peiner Bündnis gegen Depression einen Kooperationsvertrag mit der Stiftung Deutsche Depressionshilfe
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
Ja-Stimmen: |
| 40 | Nein-Stimmen: |
| 1 | Enthaltung/en: |
| 1 |