Vorlage - 2021/888
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 10.470,00 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Nach dem Übergang des Deutschen Bündnisses gegen Depression in die Stiftung Deutsche Depressionshilfe schließt das Peiner Bündnis gegen Depression einen Kooperationsvertrag mit der Stiftung Deutsche Depressionshilfe
Inhaltsbeschreibung:
Auf Beschluss des Kreistages vom 14.12.2011 wurde eine zunächst bis zum 31.01.2015 gültige und nachfolgend bis zum 31.12.2017 verlängerte Kooperationsvereinbarung zwischen dem Hildesheimer und dem Peiner Bündnis gegen Depression getroffen.
Die Entscheidung für die Kooperation erfolgte im Wesentlichen aufgrund der durch die Reduzierung der Mitgliedsbeiträge erzielten finanziellen Einsparungen; der Mitgliedsbeitrag der Kooperation Peine-Hildesheim war wesentlich geringer, als die Summe der vor Vereinbarung zu zahlenden Beiträge.
Innerhalb der Kooperation bildeten die Landkreise Peine und Hildesheim eigenständige Organisationseinheiten mit Plenum, Arbeitsgruppen, Steuerungsgruppen/ Vorstand, Koordinatoren und regionalen Geschäftsstellen.
Die Kooperationsvereinbarung mit dem Hildesheimer Bündnis gegen Depression wurde über den 31.12.2017 hinaus nicht fortgesetzt, da aufgrund einer ab dem 01.01.2018 eingetretenen Beitragsfreiheit der wesentliche Kooperationsgrund entfallen war.
Mit Beginn des Jahres 2021 wird das Deutsche Bündnis gegen Depression unter dem Dach der Stiftung Deutsche Depressionshilfe fortgeführt und koordiniert.
Dies erfordert zwei rechtliche Schritte:
- Abschluss eines Kooperationsvertrags
- Festlegung des Vorsitzes
zu 1:
Die Mitgliedschaft im Bündnisnetzwerk existiert für Regionale Bündnisse gegen Depression unverändert unter dem Dach der Stiftung Deutsche Depressionshilfe weiter: Mit Verbleib im Bündnisnetzwerk, den Aktivitäten und durch die Nutzung der Materialien erfolgt die Zustimmung zum neuen Vertragspartner des jeweiligen Regionalen Bündnisses - der Stiftung Deutsche Depressionshilfe“ anstelle des „Deutschen Bündnis gegen Depression e.V.“ - konkludent“ – d.h. ohne Neu- oder Umschreibung bestehender Verträge.
Für Peine besteht die Besonderheit, dass das Peiner Bündnis aus o.g. Gründen seit 2018 nicht mehr über den Kooperationsvertrag mit Hildesheim Mitglied im Deutschen Bündnis war:
Mit dem Stiftungsübertritt des Deutschen Bündnisses gegen Depression in die Stiftung Deutsche Depressionshilfe muss daher ein Kooperationsvertrag zwischen Peiner Bündnis und der Stiftung geschlossen werden, um die Mitgliedschaft des Peiner Bündnisses gegen Depression in die Stiftung Deutsche Depressionshilfe formalrechtlich zu vollziehen. Die Mitgliedschaft des Peiner Bündnisses in die Stiftung Deutsche Depressionshilfe werden von Kreissozialrätin Frau Prof. Dr. Friedrich und Fachdienstleitung 35 Frau Dr. Opiela befürwortet. Der als Anlage beigefügte Entwurf des Kooperationsvertrages wurde durch den Fachdienst Recht geprüft.
Gremien des Peiner Bündnisses gegen Depression: Steuerkreis (Mitglieder: Gesundheitsamt: Frau Dr. Opiela und Frau Brasse), FIPS, Arcus und 2 ehrenamtliche Vertreter*innen) & bedarfsorientiert kollegialer Austausch mit den Bündnissen Hildesheim und Gifhorn.
zu 2:
Da es sich nunmehr um die Zugehörigkeit zu einer Stiftung handelt, wird der Vorsitz vom Landrat übernommen. Die Geschäftsführung des Peiner Bündnis gegen Depression wird weiter durch die Gesundheitsförderung des Fachdienstes Gesundheit wahrgenommen.
Das Peiner Bündnis gegen Depression erhält vom Landkreis weiterhin eine jährliche Zulage von 4.300 € zur Durchführung seiner langjährig erfolgreichen Aktionen. (z.B. jährlich die Wochen der seelischen Gesundheit)
Ziele / Wirkungen:
Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Enttabuisierung zum Thema psychische Erkrankungen: Zur nachhaltigen Umsetzung regionaler Projekte des Peiner Bündnisses gegen Depression ist die, mit der Mitgliedschaft in der Stiftung Deutsche Depressionshilfe verbundene Unterstützung & Expertise wesentlich und zielführend.
Ressourceneinsatz:
Personalkosten (E10 TVÖD = 0,1 Stellenanteile) = 6.170 €
Sachaufwendungen Bündnis gegen Depression 4.300 €
Schlussfolgerung:
Der Kooperationsverlängerungsvertrag des Peiner Bündnisses gegen Depression mit der Stiftung Deutsche Depressionshilfe soll geschlossen werden.
Kooperationsvertrag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kooperationsvertrag (1018 KB) |