Auszug - Festlegung von Richtlinien und Wertgrenzen für Vergaben des Landkreises Peine - Vergaberichtlinie gem. § 28 KomHKVO
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Vergaberichtlinien des Landkreises Peine zu Wertgrenzen und Maßgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen i. d. F. vom 08.01.2020 wird wie folgt geändert: Die unter Nr. I.5 Abs.2 der Richtlinie festgesetzte Wertgrenze von 1.000 Euro wird auf 5.000 Euro angehoben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 46 | Nein-Stimmen: |
| - | Enthaltung/en: |
| - |