Vorlage - 2020/781
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | Ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Vergaberichtlinien des Landkreises Peine zu Wertgrenzen und Maßgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen i. d. F. vom 08.01.2020 wird wie folgt geändert: Die unter Nr. I.5 Abs.2 der Richtlinie festgesetzte Wertgrenze von 1.000 Euro wird auf 5.000 Euro angehoben.
Inhaltsbeschreibung:
Um die Flexibilität und Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung für die Beschaffung notwendiger Freiberuflicher Dienstleistungen, insbesondere die der Architekten u. Ingenieure, bei der Unterhaltung der kreiseigenen Liegenschaften wie Schulen und Verwaltungsgebäude weiterhin zu gewährleisten und die zusätzlich aktuell auch notwendigen baulichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie umzusetzen, soll die Wertgrenze für eine Direktbeauftragung Freiberuflicher Leistungen (d.h. ohne die Einholung von Vergleichsangeboten), von bisher 1.000 Euro auf 5.000 Euro angehoben werden. Die Praxis hat gezeigt, dass mit der bisherigen Wertgrenze von nur 1.000 Euro kaum dafür notwendige (auch kleinere) Planungsleistungen eingekauft werden können; insbesondere müssen die notwendigen Baumaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie (so z.B. die nach den Vorgaben des Landeshygienerahmenplanes erforderliche technische Anpassung für Belüftungsanlagen in den Schulen) zeitnah bzw. unverzüglich umgesetzt werden. Bei der Beibehaltung der bisherigen Wertgrenze von 1.000 Euro müssten damit einhergehende kleinere vorbereitende Aufträge für Architekten- u. Ingenieurleistungen i. d. R. auch ausgeschrieben bzw. im Wettbewerb vergeben werden. Die damit verbundene zeitliche Verzögerung der Maßnahmenumsetzung wäre dabei nicht vertretbar. Mit der Anhebung der Wertgrenze auf 5.000 Euro können Planungsleistungen direkt vergeben und damit eine zeitnahe Umsetzung der notwendigen Baumaßnahmen sichergestellt werden. Die Vergabe Freiberuflicher Leistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes (214.000 Euro) sind vom Anwendungsbereich des Niedersächsischen Landesvergabegesetztes ausgenommen. Außerhalb des Anwendungsbereichs des Landesvergabegesetzes geben sich die Kommunen eigene Richtlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Dazu gehört auch die Bestimmung von Wertgrenzen für die Vergabe von Freiberuflichen Leistungen.
Ziele / Wirkungen:
Die Vergaberichtlinien dienen der Durchführung rechtskonformer Vergabeverfahren und der Sicherstellung der Beschaffung notwendiger Liefer- Dienst- u. Bauleistungen und damit der Gewährleistung der lfd. Aufgabenerfüllung durch die Dienststellen der Kreisverwaltung.
Ressourceneinsatz:
Entfällt.
Schlussfolgerung:
Entfällt.
-Vergaberichtlinien des Landkreises Peine in der Fassung vom 08.01.2020
-Entwurf zur Änderung der Nr.I.5 der Vergaberichtlinien des Landkreises Peine i.d.F. vom 08.01.2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vergaberichtlinie LK PE vom 08.01.2020 (169 KB) | ||||
2 | Entwurf zur Änderung der Vergaberichtlinie LK PE (76 KB) |