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Auszug - Strategische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Klimaschutzagentur des Landkreises Peine  

23. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine
TOP: Ö 17
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:28 Anlass: Sitzung
Raum: Gebläsehalle Ilseder Hütte
Ort: Ilseder Hütte 14, 31241 Ilsede
Zusatz: Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Coronapandemie und der damit verbundenen Einschränkungen findet in diesem Jahr kein Abendessen im Anschluss an die Kreistagssitzung statt.
2020/767 Strategische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Klimaschutzagentur des Landkreises Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 2 Bearbeiter/-in: Brandt, Silke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 

 


Beschluss:

 

  1. Die Klimaschutzagentur des Landkreises Peine wird organisatorisch in der Kreisverwaltung weitergeführt.
     
  2. Ergänzend zum Integrierten Klimaschutzkonzept 2013 (IKK 2013) des Landkreise Peine soll der Masterplan 100 % Klimaschutz (herausgegeben vom Regionalverband Großraum Braunschweig 2018), soweit er die kommunale Ebene adressiert, als konzeptionelle Grundlage für die weiteren Klimaschutzmaßnahmen im Landkreis Peine dienen.

    Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Auswahl der Themenschwerpunkte und die Konkretisierung der Maßnahmenvorschläge aus dem Masterplan, die mit höchster Priorität im Kreisgebiet Peine bearbeitet werden sollen, mit den kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Peine abzustimmen und das Ergebnis in einer Konsens­vereinbarung festzu­halten. Diese soll in etwa 3-jährigem Turnus evaluiert und bei Bedarf angepasst werden.
     

 

3.  Je nach Umfang der sich aus der o. g. Konsensvereinbarung ergebenden Aufgaben für

     die Klimaschutzagentur des Landkreises soll diese bedarfsgerecht personell erweitert

     werden. Dafür sollen Fördermittel nach Ziff. 2.7.1 der Kommunalrichtlinie für zusätzliche

     Projekt­stellen beantragt werden, die in koordinierender Funktion für die kreisange­höri­gen

     Kommunen tätig werden und gemäß der Kommunalrichtlinie im Zuge des Erstvorhabens

     für 3 Jahre befristet wären.

     Der erforderliche Eigenanteil des Landkreises von 25 % der zuwendungs­fähigen

     Personal- und Sachkosten für die förderfähigen Stellen (Entgeltgruppe 11) wird in die   

     Haushalte von 2021 bis zum Ende des Förderzeitraums aufgenommen.
     Der Förderantrag ist bis Mai 2021 zu stellen.

 


Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich

 

Ja-Stimmen:

 

44

Nein-Stimmen:

 

2

Enthaltung/en:

 

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