Auszug - Strategische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Klimaschutzagentur des Landkreises Peine
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
- Die Klimaschutzagentur des Landkreises Peine wird organisatorisch in der Kreisverwaltung weitergeführt.
- Ergänzend zum Integrierten Klimaschutzkonzept 2013 (IKK 2013) des Landkreise Peine soll der Masterplan 100 % Klimaschutz (herausgegeben vom Regionalverband Großraum Braunschweig 2018), soweit er die kommunale Ebene adressiert, als konzeptionelle Grundlage für die weiteren Klimaschutzmaßnahmen im Landkreis Peine dienen.
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Auswahl der Themenschwerpunkte und die Konkretisierung der Maßnahmenvorschläge aus dem Masterplan, die mit höchster Priorität im Kreisgebiet Peine bearbeitet werden sollen, mit den kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Peine abzustimmen und das Ergebnis in einer Konsensvereinbarung festzuhalten. Diese soll in etwa 3-jährigem Turnus evaluiert und bei Bedarf angepasst werden.
3. Je nach Umfang der sich aus der o. g. Konsensvereinbarung ergebenden Aufgaben für
die Klimaschutzagentur des Landkreises soll diese bedarfsgerecht personell erweitert
werden. Dafür sollen Fördermittel nach Ziff. 2.7.1 der Kommunalrichtlinie für zusätzliche
Projektstellen beantragt werden, die in koordinierender Funktion für die kreisangehörigen
Kommunen tätig werden und gemäß der Kommunalrichtlinie im Zuge des Erstvorhabens
für 3 Jahre befristet wären.
Der erforderliche Eigenanteil des Landkreises von 25 % der zuwendungsfähigen
Personal- und Sachkosten für die förderfähigen Stellen (Entgeltgruppe 11) wird in die
Haushalte von 2021 bis zum Ende des Förderzeitraums aufgenommen.
Der Förderantrag ist bis Mai 2021 zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
Ja-Stimmen: |
| 44 | Nein-Stimmen: |
| 2 | Enthaltung/en: |
| - |