Auszug - Anpassung Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nds. Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Aufwandsentschädigungen für den Landrat, Ersten Kreisrat und die weiteren Beamten auf Zeit werden entsprechend den in Artikel 1 der Änderungsverordnung zur Nds. Kommunalbesoldungsverordnung erhöhten Beträgen ab 01.01.2021 angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 43 | Nein-Stimmen: |
| - | Enthaltung/en: |
| 2 |