Vorlage - 2020/764
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 1.700,- € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Aufwandsentschädigungen für den Landrat, Ersten Kreisrat und die weiteren Beamten auf Zeit werden entsprechend den in Artikel 1 der Änderungsverordnung zur Nds. Kommunalbesoldungsverordnung erhöhten Beträgen ab 01.01.2021 angepasst.
Inhaltsbeschreibung:
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat durch Änderungsverordnung vom 08.10.2020 zur Nds. Kommunalbesoldungsverordnung die Höchstbeträge für die jeweils von der Kommune festzusetzenden Aufwandsentschädigungen für die Hauptverwaltungsbeamtinnen/ Hauptverwaltungsbeamten, die allgemeinen Stellvertretungen und die weiteren Beamtinnen und Beamten auf Zeit angepasst. Die Höchstbeträge waren seit dem 08.07.1986 und damit nahezu 35 Jahren unverändert geblieben.
Gem. § 3 Abs. 2 NKBesVO können
für den Hauptverwaltungsbeamten 372,-- €,
für den Stellvertreter 246,-- € und
für die weiteren Beamten auf Zeit 186,-- € monatlich gewährt werden.
Bisher sind 306,78 € für den Landrat, 204,52 € für den Ersten Kreisrat und 153,39 € für die weiteren Beamten auf Zeit festgesetzt.
Es wird vorgeschlagen, die neuen Höchstbeträge zu übernehmen, nachdem über lange Jahre keine Anpassung erfolgt ist. Die entsprechenden Beträge werden im Stellenplan 2021 ausgewiesen.
Ziele / Wirkungen: Entfällt.
Ressourceneinsatz: Entfällt.
Schlussfolgerung: Entfällt.
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