Auszug - Gesellschaftsvertrag Klinikum Peine gGmbH
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gesellschafterversammlung wird vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Peine
angewiesen, § 10 Abs. 1 a und b des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Peine gGmbH
wie folgt zu ändern:
a. Der Landkreis Peine entsendet die Landrätin/den Landrat als
Aufsichtsratsvorsitzende/n sowie unter Beachtung des § 137 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG
drei (3) weitere Personen in den Aufsichtsrat. Der Kreistag des Landkreises Peine entsendet zudem eine/n fachkundige/n Externe/n in den Aufsichtsrat. Die Entsendung soll auf Vorschlag der Landrätin/ des Landrates des Landkreises Peine in Abstimmung mit dem Kreisausschuss erfolgen.
b. Die Stadt Peine entsendet die Bürgermeisterin/den Bürgermeister als stellvertretende/n
Aufsichtsratsvorsitzende/n sowie unter Beachtung des § 137 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG
zwei (2) weitere Personen in den Aufsichtsrat. Der Rat der Stadt Peine entsendet zudem
eine/einen fachkundige/n Externe/n in den Aufsichtsrat. Die Entsendung soll
auf Vorschlag der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Peine in Abstimmung
mit dem Verwaltungsausschuss erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 44 | Nein-Stimmen: |
| - | Enthaltung/en: |
| - |