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Auszug - Einführung einer neuen allgemeinen Vorschrift als Satzung zum 01.01.2021 und 6. Nachtrag der Refinanzierungsverträge ÖPNV  

13. Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:21 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2020/708 Einführung einer neuen allgemeinen Vorschrift als Satzung zum 01.01.2021 und 6. Nachtrag der Refinanzierungsverträge ÖPNV
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schacht führt zur Vorlage aus.

Insbesondere verweist er darauf, dass die Allgemeine Vorschrift als Satzung erlassen werden soll um eine höhere Rechtssicherheit zu erlangen, und auf die in der Vorlage dargestellte Finanzsituation.

 

KTA Waldeck fragt bzgl. der Anwendung des Tariftreuegesetzes nach, da bei einer Verdi-Veranstaltung berichtet wurde, dass im Landkreis Peine nicht nach dem Gesetz bezahlt wird.

 

Herr Schacht bestätigt dies für die Vergangenheit, die gesetzestreue Bezahlung erfolgt aber nun.

 

KTA Rieck ergänzt, dass die Bezahlung nach dem Tariftreuegesetz Bestandteil der Ausschreibung ist.

 

Bürgervertreter Baumeister erkundigt sich wie das Problem mit dem Abstand und der Überfüllung in den Schulbussen gelöst werden kann.

 

Herr Schacht führt dazu aus, dass derzeit keine weiteren Busse eingesetzt werden können, da zum einen das Personal und vermutlich auch Busse fehlen.

 

EKR Heiß ergänzt, dass dieses Problem derzeit nicht lösbar ist. Die Busse sind für mehr Fahrgäste zugelassen, als sie derzeit durch die Bevölkerung genutzt werden. Es ist bekannt, dass der Busverkehr im Moment die Soll-Bruchstelle ist. Derzeit werden Alternativen gesucht, die aber auch wegen mangelndem Personal nicht immer durchführbar sind.

 

KTA Rieck erkundigt sich nach den finanziellen Auswirkungen.

 

Herr Schacht verweist dazu auf die Neuverhandlungsklausel in der Satzung.

 

 


Beschluss:

Der Landrat wird ermächtigt, den 6. Nachtrag zum Refinanzierungsvertrag vom 22.11.2011/05.12.2011 zu unterzeichnen.

 

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

11

Nein-Stimmen:

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Enthaltung/en:

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