Auszug - Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bezugnehmend auf die Vorschläge von Frau Hagemann und Herrn Kunz (siehe TOP 4) kann sich KTA Herr Marotz vorstellen, für eine teilweise Berücksichtigung der Gemeindevertretungen die Anzahl der Mitglieder auf 11 zu erhöhen. Bei § 2 Abs. 1 Nr. b. der Satzung ist für ihn eine Erweiterung der Beteiligung bei Maßnahmen mit möglichen Auswirkungen für Behinderte, zum Bespiel im Hoch- und Tiefbau, denkbar.
KTA Herr Hauschke sieht im ersten Satz des § 2 Abs. 1 bereits eine Öffnung bei der Beteiligung. Er regt zusätzliche Besetzungen bei den Ersatzmitgliedern an, was die Vorsitzende KTA Frau Riedel-Kielhorn unterstützt.
KTA Frau Meyermann verweist auf die im § 6 Abs. 3 der Satzung aufgeführte Möglichkeit der beratenden Teilnahme des Behindertenbeirates an den Sitzungen anderer Fachausschüsse bei Themen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren. Ihre Anregung, die Möglichkeiten der Nutzung des Sitzungsgeldes zu prüfen und in die Satzung einzuarbeiten, wird von der Vorsitzenden KTA Frau Riedel-Kielhorn und KTA Herrn Samieske unterstützt.
Dezernentin Frau Prof. Dr. Friedrich kündigt seitens der Verwaltung eine Prüfung zum Sitzungsgeld inklusive der Versicherungsmodalitäten und entsprechende Anpassung des Satzungsentwurfes an.
Die Vorsitzende KTA Frau Riedel-Kielhorn stellt abschließend fest, dass über die um die Vorschläge bzw. Fragestellungen abschließend ergänzte Satzung in der nächsten Sitzung abgestimmt wird.
Beschluss:
Die Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates im Landkreis Peine wird in der Fassung des Entwurfs vom 09. Juni 2020 (Anlage zu dieser Vorlage) beschlossen.