Vorlage - 2020/673
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | ja | Migration | ja | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates im Landkreis Peine wird in der Fassung des Entwurfs vom 09. Juni 2020 (Anlage zu dieser Vorlage) beschlossen.
Inhaltsbeschreibung:
Gemäß § 12 Abs. 4 Nds. Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) richten die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils einen Beirat oder ein vergleichbares Gremium ein. Diese Regelung besteht seit dem 1. Januar 2008.
Im Landkreis Peine wurde bereits am 20. Mai 1995 eine Arbeitsgemeinschaft zur Einrichtung eines Behindertenbeirates gegründet. Dieser Arbeitsgemeinschaft gehörten u.a. Wohlfahrtsverbände an, der Sozialverband, die Lebenshilfe, der Blindenverein und die Rheuma-Liga. Zwei Jahre später, nach dreizehn Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft, ist durch die Arbeitsgemeinschaft eine Satzung verabschiedet worden und es war klar, dass der Behindertenbeirat auf privater Basis tätig werden sollte.
Auch der Kreisausschuss hat die Bildung des Behindertenbeirates auf privater Basis in seiner Sitzung am 27. August 1997 einstimmig begrüßt und dem Beirat bei problematischen Themen die Gelegenheit zur Anhörung in den Fachausschüssen eingeräumt. In der Vorlage zu diesem Beschluss stand u.a.: „…kommt die Einrichtungen eines Behindertenbeirates nach dem Beispiel des Seniorenbeirates nicht in Betracht, da die Interessenvertretung Behinderter durch die oben aufgeführten erfahrenen und leistungsfähigen Organisationen in den politischen Gremien des Landkreises Peine gewährleistet ist.“ – mit den Organisationen sind die oben aufgeführten Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gemeint.
So gab es im Landkreis Peine bei Inkrafttreten des NBGG am 1. Januar 2008 bereits seit rund zehn Jahren einen Behindertenbeirat. Dass es zwar ein Behindertenbeirat im Landkreis Peine war, aber kein Behindertenbeirat des Landkreises Peine, wurde damals gesehen, jedoch haben Landkreis Peine und Behindertenbeirat die bestehende Struktur als der gesetzlichen Anforderung entsprechend eingeschätzt.
Aktuell wird diese Frage anders bewertet. Eine juristische Prüfung hat ergeben, dass der Landkreis Peine selbst mit Hilfe einer entsprechenden Satzung einen Behindertenbeirat einrichten muss. Auch der derzeitige Behindertenbeirat befindet sich in einer Phase der Neuorientierung und spricht sich dafür aus.
Der beigefügte Entwurf einer Satzung wurde im Dialog mit dem Behindertenbeirat erarbeitet und enthält auch Anregungen aus der 18. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales, wo dieser Sachverhalt bereits mit entsprechender Informationsvorlage auf der Tagesordnung stand.
Nicht aufgenommen wurde die Anregung, auch Betreuerinnen bzw. Betreuer von volljährigen Menschen mit Behinderung als Mitglied des Behindertenbeirates zuzulassen. Das ist zwar denkbar, jedoch überwiegt die Überlegung, dass sich der Behindertenbeirat aus unmittelbar betroffenen Menschen zusammensetzen soll, vgl. § 3 Abs. 2 des Satzungsentwurf.
Neu eingefügt nach der Beratung in der letzten Sitzung wurde § 6 Abs. 3 des Satzungsentwurfs, wonach ein Mitglied des Behindertenbeirates auch an sonstigen Sitzungen der Fachausschüsse des Kreistages mit beratender Stimme teilnehmen soll.
Zu Gender-Mainstreaming und Migration ist zu sagen, dass eine paritätische Besetzung des Beirates mit Frauen und Männern vorgesehen und auch von Bedeutung ist. Eine Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund ist zwar ebenfalls wünschenswert, jedoch wird von einer verbindlichen Vorgabe im Satzungsentwurf abgesehen, weil es voraussichtlich nicht ganz einfach wird, überhaupt genügend Mitarbeitende zu finden.
Ziele / Wirkungen:
Mit der neuen Satzung wird die bestehende Struktur an die Rechtslage angepasst.
Ressourceneinsatz:
Zusätzliche Finanzmittel werden nicht unmittelbar benötigt, zumal der jährliche Zuschuss an den (bisherigen) Behindertenbeirat entfällt, was die Zahlung von Sitzungsgeldern aufwiegen dürfte.
Es ist zu überlegen, inwieweit die bzw. der Vorsitzende eine Aufwandsentschädigung analog anderen Positionen (z.B. Seniorenbeauftragte/r des Landkreises Peine) erhält.
Schlussfolgerung:
Siehe Satzungsentwurf.
Satzungsentwurf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Entwurf 2020-06-09 (415 KB) |