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Auszug - Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates  

18. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 17.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:58 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2020/607 Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Aktenzeichen:FD32
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

FDL Herr Schröter erläutert kurz die Vorlage und erklärt, warum zur heutigen Sitzung keine Beschlussvorlage erstellt wurde. Das Instrument der Informationsvorlage wurde gewählt, um den Beteiligten und Betroffenen die Möglichkeit zu geben, die vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, bevor es zu einer Abstimmung über die zu beschließende Satzung kommt.

 

Der vorliegende Satzungsentwurf wurde in Zusammenarbeit mit dem bisherigen Behindertenbeirat erstellt. Bei dieser Entwurfsarbeit war den Beteiligten aber bewusst, dass die Politik den vorhandenen Gestaltungsspielraum auch für Entscheidungen und Festlegungen nutzen kann. Der Entwurf wird deshalb ausdrücklich als Basisentwurf betrachtet.

 

Herr Schröter bedankt sich bei den Mitgliedern des bisherigen Beirates für die gemeinsame konstruktive Ausarbeitung des Entwurfs.

 

Herr Schröter erklärt, dass die Ausarbeitung des Satzungsentwurfs notwendig wurde, da es zwar einen Behindertenbeirat im Landkreis Peine gibt, aber keinen Behindertenbeirat des Landkreises Peine mit einer Satzung des Landkreises Peine. Aufgrund einer geänderten rechtlichen Bewertung ist das Vorhandensein eines privaten Behindertenbeirates ohne entsprechende öffentlich-rechtliche Satzung nicht mehr ausreichend. Auch besteht im Behindertenbeirat selbst der Wunsch, die eigene Arbeit durch eine Satzung des Landkreises Peine auf eine festere Basis zu stellen.

 

Die Vorsitzende KTA Frau Riedel-Kielhorn dankt Herrn Schröter für die Erläuterungen.

 

KTA Frau Pifan bezieht sich auf die Ausführungen des Herrn Kunz unter TOP 4 und sagt Unterstützung bei den vorgetragenen Punkten zu. Lediglich der Punkt Aufnahme von Betreuern von Schwerstbehinderten findet bei ihr keine Unterstützung.

 

Im Hinblick auf die Regelung des § 3 Abs. 3 des Satzungsentwurfs sollte aus Sicht von KTA Frau Pifan die paritätische Besetzung des Gremiums verbindlich festgeschrieben werden.

 

KTA Herr Marotz erläutert, dass die Vorschläge von Herrn Kunz bei der weiteren Beratung und Ausarbeitung der Satzung berücksichtigt und soweit möglich eingearbeitet werden. Aus seiner Sicht sei es auch erforderlich, die Satzung dahingehend zu fassen, dass nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch in der sozialen Arbeit mit Menschen mit Behinderungen erfahrene Personen in den Beirat aufgenommen werden können. Durch eine solche Festlegung hätten die freien Wohlfahrtsverbände die Möglichkeit der Mitarbeit im Beirat.

 

KTA Herr Hauschke unterstützt den Vortrag des Herrn Kunz hinsichtlich der Regelung der Vertretung des Beirates im Ausschuss gem. § 6 Abs. 2 der Satzung. Hier sollte eine möglichst praktikable Regelung in die Satzung aufgenommen werden (…ein vom Beirat aus seiner Mitte gewählter Vertreter…).

 

KTA Frau Meyermann erklärt, dass sie sich eine Beteiligung des Behindertenbeirate in anderen Ausschüssen vergleichbar der Bürgervertreter sehr gut vorstellen kann. Hier seien allerdings noch Beratung und weitere Festlegung erforderlich.

 

KTA Frau Pifan macht deutlich, dass sie die in § 2 Abs. 3 des Satzungsentwurfs enthaltene Regelung bezüglich der Unterstützung des Beirates durch den Landkreis Peine als sehr positiv bewertet. Diese Unterstützung kann aber nur nach Rücksprache mit dem oder der Vorsitzenden und dem Beirat definiert werden. Es soll wie gewünscht unterstützt werden, d. h. nicht zu viel und nicht zu fremdbestimmt. Eine mögliche Hilfestellung soll aber bei Bedarf bis zum angeforderten Maximum möglich sein.

 

FDL Herr Schröter weist auf Festsetzung des § 6 Abs. 3 hin und erklärt, dass dieses so gemeint ist, wie es dort steht. Erst kommt die Geschäftsführung durch den Beirat selbst und untergeordnet die Unterstützung durch den Landkreis.

 

Die Vorsitzende KTA Frau Riedel-Kielhorn stellt fest, dass der Ausschuss von der Vorlage Kenntnis genommen hat.