Auszug - Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung PE 013 "Erseaue"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Maurer-Lambertz weist darauf hin, dass der EU-rechtskonforme Schutz aller FFH-Gebiete bereits 2018 hätte abgeschlossen sein müssen. Die Erneuerung des Schutzes erfolge erst jetzt, ein Jahr später. Dies bemängele auch der BUND. Zudem weise er in seiner Stellungnahme zur Landschaftsschutzgebietsverordnung „Erseaue“ darauf hin, dass der Schutzcharakter nicht weit genug reiche, da in dem Gebiet einige besonders schützenswerte Arten vorkommen würden. Die Schutzintensität eines Landschaftsschutzgebietes gegenüber einem Naturschutzgebiet sei wesentlich geringer.
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt daher, dass das Landschaftsschutzgebiet „Erseaue“ den Status eines Naturschutzgebietes erhalte.
Laut KTA Weyberg sei der vorliegende Beschlussvorschlag absolut sachgerecht und mit vielen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt worden. Sie weist darauf hin, dass die vorhandene Artenvielfalt in der jetzigen Bewirtschaftungsform entstanden sei. Daher sollten im Rahmen eines Landschaftsschutzgebietes zukünftig der Schutz dieser Arten, aber auch eine Bewirtschaftung gewährleistet werden.
EKR Heiß erklärt, dass der Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einleitung eines neuen Verfahrens erforderlich machen würde. Das bisherige Verfahren könne nicht einfach mit einem anderen Titel versehen werden.
Es erfolgt zunächst die Abstimmung über den Antrag der der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hinsichtlich der Einleitung eines solchen neuen Verfahrens.
Dieser wird bei 5 Ja-Stimmen mit großer Mehrheit (39 Nein-Stimmen) abgelehnt.
Im Anschluss erfolgt die Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Die vorgeschlagene Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Erseaue“ wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 39 | Nein-Stimmen: |
| - | Enthaltung/en: |
| 5 |