Auszug - Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung PE 013 "Erseaue"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Kentner stellt die Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung in einer Präsentation vor. Diese liegt dem Protokoll als Anhang 1 bei.
Frau KTA Maurer-Lambertz erkundigt sich, wie die Größe des zu sichernden FFH-Gebietes ermittelt wurde und ob man es nicht größer wählen könnte.
Frau Kentner erläutert dazu, dass die Größe des FFH-Gebietes vom Land bestimmt wird. Einfluss habe man lediglich auf den Umfang des Schutzgebietes, dieser wurde ausgiebig geprüft.
Herr KTA Raabe fragt nach, ob sich der Kammmolch standorttreu verhält bzw. wie das Verbreitungsverhalten ausfällt.
Frau Kentner erklärt, dass sich die Tiere in der Regel in einem Radius von 500-1000 m bewegen, jedoch Ausnahmen normal sind.
Herr KTA Plett erkundigt sich, ob die Fa. Papenburg Einwendungen vorgebracht hat. Frau Kentner erklärt, dass die Fa. Papenburg Interesse daran hat, den Bodenabbau nach Westen auszuweiten. Von diesem Erweiterungswunsch sind jedoch wertvolle Grünland- und Gehölzstrukturen betroffen. Zudem wird kein neues Schutzgebiet ausgewiesen, sondern ein bestehendes geändert, so dass sich hier keine neuen Auswirkungen ergeben.
Herr Streichert erkundigt sich, inwieweit die Verbote und Einschränkungen überwacht werden, und wie viele Kontrollen pro Jahr ungefähr stattfinden. Frau Kentner führt aus, dass dies nicht mit einer Zahl zu benennen ist. Die meisten Ortstermine erfolgen nach Bedarf, daher wechseln die Zahlen von Jahr zu Jahr.
Kreisrat Mews fügt hinzu, dass die Kontrolldichte eher auf Stichproben beruht. Diese Diskussion kann erst im zweiten Schritt erfolgen. Zunächst muss eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Im Anschluss wird geprüft inwieweit die vorhandene Personalbesetzung ausreicht um diese Grundlagen auch durchzusetzen oder ob hier nachgesteuert werden muss.
Herr Streichert erkundigt sich außerdem, ob es noch Wasserrechte für die Entnahme aus der Erse zu Beregnungszwecken gibt.
Herr Hahn führt dazu aus, dass es keine Erlaubnisse für Wasserentnahmen aus der fließenden Welle gibt. Jedoch gibt es aus der Erse wasserstandsabhängige Abzweigungen in Beregnungsteiche, aus welchen Wasser zum Zweck der Feldberegnung entnommen werden darf.
Da keine weiteren Fragen bestehen ruft der stellvertretende Ausschussvorsitzende Herr KTA Lampe zur Abstimmung auf.
Beschluss: Die vorgeschlagene Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Erseaue“ wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 7 | Nein-Stimmen: |
| 0 | Enthaltung/en: |
| 1 |
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Protokollanlage TOP 6 "Erseaue" (4975 KB) |