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Auszug - Neufassung der Richtlinie für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten  

17. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:37 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2019/561 Neufassung der Richtlinie für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:Ref.3
Federführend:Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter führt aus, dass in der Neufassung der Richtlinie nur die rechtlichen Grundlagen (statt NGO/NLO nun NKomVG und NGG) angepasst werden. Gegenüber der alten Fassung aus dem Jahre 1994 gibt es keine inhaltlichen Änderungen.

 

KTA Herr Hauschke beantragt, die auf Seite 4 der neuen Richtlinie im ersten Absatz aufgeführten Beispiele für die eigenständige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durch die allgemeine Formulierung des § 9 Absatz 6 NKomVG zu ersetzen.

 

Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter verweist auf den Wunsch der Politik bei der Erstellung der Richtlinie im Jahr 1994, genau diese Formulierung der „eigenständigen Presse- und Öffentlichkeitarbeit“ in die Richtlinie zu übernehmen.  

 

Anschließend lässt die Vorsitzende KTA Frau Riedel-Kielhorn über den Änderungsantrag von KTA Herr Hauschke abstimmen.

 

Der Änderungsantrag wird mit einer Ja-Stimme und einer Enthaltung abgelehnt.

 

Anschließend lässt die Vorsitzende KTA Frau Riedel-Kielhorn über die Beschlussvorlage abstimmen.

 


Beschluss:

Der geänderten Richtlinie für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten wird zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich

 

Ja-Stimmen:

9

 

Nein-Stimmen:

1

 

Enthaltung/en:

0