Auszug - Neufassung der Richtlinie für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter führt aus, dass in der Neufassung der Richtlinie nur die rechtlichen Grundlagen (statt NGO/NLO nun NKomVG und NGG) angepasst werden. Gegenüber der alten Fassung aus dem Jahre 1994 gibt es keine inhaltlichen Änderungen.
KTA Herr Hauschke beantragt, die auf Seite 4 der neuen Richtlinie im ersten Absatz aufgeführten Beispiele für die eigenständige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durch die allgemeine Formulierung des § 9 Absatz 6 NKomVG zu ersetzen.
Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter verweist auf den Wunsch der Politik bei der Erstellung der Richtlinie im Jahr 1994, genau diese Formulierung der „eigenständigen Presse- und Öffentlichkeitarbeit“ in die Richtlinie zu übernehmen.
Anschließend lässt die Vorsitzende KTA Frau Riedel-Kielhorn über den Änderungsantrag von KTA Herr Hauschke abstimmen.
Der Änderungsantrag wird mit einer Ja-Stimme und einer Enthaltung abgelehnt.
Anschließend lässt die Vorsitzende KTA Frau Riedel-Kielhorn über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Der geänderten Richtlinie für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Enthaltung/en: | 0 |
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