Vorlage - 2019/561
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | ja | Migration | ja | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | ja | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Der geänderten Richtlinie für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten wird zugestimmt.
Inhaltsbeschreibung:
Für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten wurde erstmals 1994 eine Richtlinie erlassen.
Diese Richtlinie ist im Laufe der vergangenen Jahre bereits mehrmals an die aktuellen
gesetzlichen Änderungen angepasst worden.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts vom
22.04.2005 wurde die Frauenbeauftragte in Gleichstellungsbeauftragte umbenannt.
Die hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte soll dazu beitragen, die Gleichberechtigung
von Frauen und Männern zu verwirklichen. Sie wirkt nach § 9 NKomVG an allen Vorhaben,
Entscheidungen und Maßnahmen mit, die Auswirklungen auf die Gleichberechtigung der
Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in
der Gesellschaft haben.
Entsprechend der Zielsetzung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) hat
die Landesregierung Regelungen geschaffen, die die Gleichstellung im öffentlichen Dienst
verbessern sollen.
Die Richtlinie für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten enthält keine inhaltlichen
Veränderungen, sondern ist an die gesetzlichen Normen des Niedersächsischen
Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) angepasst worden und als Anlage beigefügt.
Ziele / Wirkungen:
Gleichstellung von Frauen und Männern und Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit
Aus den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten und der anliegenden Richtlinie ergeben
sich die Relevanzen für die Themen Gender Mainstreaming, Migration,
Prävention/Nachhaltigkeit und Bildung.
Ressourceneinsatz:
Finanzmittel werden für diese Neufassung nicht in Anspruch genommen.
Schlussfolgerung:
Mit der Richtlinie erfolgt eine Anpassung an die rechtlichen Vorschriften.
Richtlinie für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gleichstellungsrichtlinie (83 KB) |