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Auszug - Vorlage zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 22.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Musikraum des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2019/511 Vorlage zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr EKR Heiß bezieht sich auf Vorlage 2019/511 und erklärt zunächst, dass es neben der bereits im Jahr 2011 beschlossenen 2-km-Grenze auf die Sicherheit des Schulweges ankäme.  Es seien daher immer Einschränkungen zu treffen, so dass durchaus Sammelschülerzeitkarten ausgegeben werden würden, sofern der Weg nicht sicher sei. Dies betreffe u. a. Aspekte wie fehlende Bebauung und Straßenbeleuchtung und werde sorgfältig von der Verwaltung geprüft. Diese Vorgehensweise habe sich durchaus bewährt.

Im vorliegenden Fall, so Herr EKR Heiß, gelte es, eine Ungerechtigkeit zu beseitigen. SuS aus Ölsburg hätten durch den Austausch der Ortsschilder zwar einen weiteren Schulweg als SuS aus Groß Bülten, jedoch keinen Anspruch auf eine Fahrkarte.

Darüber hinaus sollten zunächst die laut Koalitionsvereinbarung der Landesregierung in Aussicht gestellte Finanzierung der Schülerbeförderung sowie das weitere Vorgehen des Regionalverbandes in dieser Sache abgewartet werden. Vor dort sollten die Rahmenbedingungen erst festgelegt werden, bevor an dieser Stelle erneut in die Beratung eingestiegen werde. Er bezieht sich in diesem Zusammenhang auf einen Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 21.08.2019, die Schülerbeförderung an allen allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Peine kostenlos zur Verfügung zu stellen. (Der Antrag wird dem Protokoll beigefügt.) Herr EKR Heiß stellt fest, dass mit einer solchen Freistellung enorme Summen verbunden seien, die seiner Ansicht nach nicht von den Kommunen getragen werden könnten.

 

Herr KTA Sachtleben unterstützt ausdrücklich die Ansichten von Herrn EKR Heiß. Es sei wenig hilfreich, eine Diskussion zu führen, bevor entsprechende Mittel landesseitig zur Verfügung gestellt worden seien. Darüber hinaus sollte dann der Rahmen der Betroffenen auch auf Auszubildende ausgeweitet werden. Auch Herr KTA Jakubowski zeigt sich überzeugt, dass zu gegebener Zeit die Rahmenbedingungen zur Beschlussfassung deutlicher werden würden.

 

Frau KTA Schulz stimmt den Ausführungen von Herrn EKR Heiß zu und begrüßt seine Aussage, dass die Sicherheit der Kinder an erster Stelle stünde. Sicherlich seien die Forderungen des Kreiselternrates eine logische Konsequenz der derzeitigen Sachlage, allerdings sollte jetzt kein Rundumschlag erfolgen.

Durch die konsequente Einhaltung von Kilometer-Grenzen fördere man ihrer Ansicht jedoch den zunehmenden Einsatz von Eltern-Taxis. Immerhin, so bekräftigt Frau KTA Schulz, seien die Kinder die Zukunft unserer Gesellschaft und dabei doch das schwächste Glied.

 

Eine Zuhörerin aus Groß Bülten, Frau Wessel, teilt mit, dass seitens der Verwaltung ein Schulweg vorbei an unbebauter Fläche und ohne Straßenbeleuchtung zur Grundschule Ölsburg berechnet worden sei. Herr EKR Heiß stellt fest, dass der hier benannte Schulweg aus den genannten Gründen keine Grundlage mehr für die Berechnung der Entfernung sei. Frau Wessel bestätigt dies, stellt jedoch fest, dass der daraufhin berechnete Schulweg über eine Kreuzung ohne Ampel bzw. Fußgängerüberweg führe.

Frau KTA Heilmann-Eschemann bittet die Verwaltung um eine weitere Überprüfung, da die Sicherheit des Schulweges unbedingt gewährleistet werden müsste. Herr EKR Heiß sagt eine erneute Überprüfung zu.

 

Frau KTA Schulz nimmt Bezug auf Ihre Anfrage vom 16.08.2019. (Diese Anfrage wird ebenfalls beigefügt.) und bittet um Mitteilung, wie viele weitere SuS von der geplanten Satzungsänderung betroffen seien. Herr EKR Heiß erklärt, dass weitere Fälle nicht bekannt seien.

 

Frau KTA Heuer stellt fest, dass bei Einsparung der Sammelschülerzeitkarten für die Kinder aus Groß Bülten keine großen Einsparungen zu erwarten seien. Aus diesem Grund werde sich die Fraktion bei der Abstimmung enthalten. Sie verweist zudem auf den Prüfantrag und stellt fest, dass die Ergebnisse aus dem Koalitionsvertrag abzuwarten seien.

 

Für Herrn KTA Baas steht außerfrage, dass die Sicherheit des Schulweges grundsätzlich von der Verwaltung sorgfältig überprüft werde. Eine gewisse Fußläufigkeit dürfe jedoch von den SuS erwartet werden. Darüber hinaus gebe es immer wieder Fälle, die um einen Bruchteil aus den Regelungen hinausfallen werden. Eine andauernde Diskussion um die km-Grenze sei damit entbehrlich vielmehr müsse die Sicherheit im Vordergrund stehen.

Darüber hinaus zeigt sich Herr KTA Baas überrascht vom Prüfantrag der CDU-Kreistagsfraktion, da die Kosten immerhin von anderer Stelle getragen werden  müssten. Dies sei Aufgabe der Bundes- bzw. Landespolitik, die eine Verbesserung der Schülerbeförderung im Sek-II-Bereich in Aussicht gestellt habe. Aufgabe der Kreispolitik sei es daher, die Vertreter*innen der Landespolitik anzusprechen und zum Handeln aufzufordern.

Er merkt an, dass in der Koalitionsvereinbarung keineswegs eine kostenfreie Schülerbeförderung in Aussicht gestellt worden sei. Im Zusammenhang mit dem Schülerticket sei z. B. von einem „finanziellen Beitrag“ der Betroffenen die Rede.

Auch habe der Regionalverband nicht, wie mitunter formuliert, die Einführung einer Jahreskarte beschlossen. Vielmehr stehe diese derzeit in der Beratung. Eine Beschlussfassung sei nicht möglich, bevor landesseitig die Rahmenbedingungen festgelegt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn KTA Cavalli teilt Herr EKR Heiß mit, dass die Änderung nach Beschlussfassung durch den Kreistag in Kraft treten solle. Frau Notka erklärt, dass die Fahrkarten über die Schule mit dem Hinweis ausgegeben worden seien, dass diese nach der Satzungsänderung ihre Gültigkeit verlieren würden.

Herr KTA Cavalli schlägt vor, zur besseren Planbarkeit für die Erziehungsberechtigten, die Änderung erst zum kommenden Schuljahr 2020/21 in Kraft treten zu lassen.

 

Herr Glapa gibt zu bedenken, dass die körperliche Fitness zu berücksichtigen sei. Immerhin sei die Belastung mit dem schweren Ranzen bei manch 5- bis 6jähriger/n nicht zu unterschätzen.

 

Herr EKR Heiß erklärt, dass bei genauerer Betrachtung der Verwaltungsvorlage aufgefallen sei, dass die Beschilderung keineswegs im Vordergrund stehen solle, sondern vielmehr die Sicherheit der Kinder. Von daher sei im Nachhinein der zu ändernde Passus wie folgt überarbeitet worden:

 

„Hiervon ausgenommen sind die Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs sowie des 5. und 6. Schuljahrganges, wenn sie die im Zusammenhang bebaute Ortschaft verlassen. Kennzeichen hierfür sind ein vorhandener Gehweg sowie eine vorhandene Straßenbeleuchtung.“

 

Eine entsprechend geänderte Beschlussvorlage wird vorgelegt.

 

Frau Wessel merkt an, dass Ihr Sohn ca. 27 Minuten zu Fuß zur Schule gehe, was knapp unter dem maximalen Richtwert von 30 Minuten liege. Dabei muss sie beobachten, wie die Busse nahezu leer vorbeifahren. Zudem kritisiert sie das Verhalten der Verwaltung, die ihr empfohlen habe, anwaltlichen Beistand zu suchen.

Herr EKR Heiß stellt fest, dass ein solcher Hinweis legitim sei. Darüber hinaus sei es die Pflicht der Verwaltung, eine offensichtlich regelwidrige Satzung zu ändern, um so die Gerechtigkeit für alle SuS zu gewährleisten.

 

Frau KTA Heilmann-Eschemann unterbricht die Sitzung an dieser Stelle für 10 Minuten zur Beratung.

 

An dieser Stelle verlässt Herr KTA Jacke die Sitzung.

 

Herr KTA Baas erklärt, dass nach fraktionsinterner Beratung der Vorschlag von Herrn KTA Cavalli aufgegriffen wird und eine Änderung zum Schuljahr 2020/2021 zustimmungsfähig sei.

 

Frau KTA Heilmann-Eschemann stellt sodann fest, dass der Beschlusstext gemäß Verwaltungsvorschlag geändert wird. Darüber hinaus wird der Zusatz aufgenommen:

 

Die Satzungsänderung wird zum Schuljahr 2020/2021 wirksam.

 

 

 


Die Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine lautet wie folgt:

 

„Hiervon ausgenommen sind die Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs sowie des 5. und 6. Schuljahrganges, wenn sie die im Zusammenhang bebaute Ortschaft verlassen. Kennzeichen hierfür sind ein vorhandener Gehweg sowie eine vorhandene Straßenbeleuchtung.

 

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

8

 

 

Nein-Stimmen:

 

-

Enthaltung/en:

 

2

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage TOP 7 CDU-Antrag_KostenloseSchülerbeförderung (84 KB)