Auszug - Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die "Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2019“ wird gemäß der Anlage beschlossen, mit folgenden Änderungen:
§ 4 Laufende Geldleistung (§ 23 Abs. 2a SGB VIII)
(3) Die Kindertagespflegeperson erhält für jedes Kind die folgende laufende Geldleistung pro geleisteter und vom Landkreis Peine anerkannter Betreuungsstunde:
2,00 € für den Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)
3,00 € für die Anerkennung ihrer Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII)
3,50 € für die Anerkennung ihrer Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) erhalten Kindertagepflegepersonen mit dem Nachweis päd. Fachkraft (mind. 560 Std.)
Der Beitrag steigt jährlich jeweils zum 1. August entsprechend dem einschlägigen TVÖD.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 44 | Nein-Stimmen: |
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