Auszug - Einrichtung einer Teilzeitstelle für eine Pflegesachverständige bzw. einen Pflegesachverständigen für die Heimaufsichtsbehörde des Fachdienstes Soziales
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Meyermann verweist auf die in der vorherigen Sitzung dargestellten Mängel in der Heimaufsicht und begrüßt die vorgesehene Teilzeitstelle.
Auch KTA Muthmann lobt die Vorlage. Da sich ihre Fraktion noch nicht über die Beschlussvorlage beraten konnte, kündigt sie in der Abstimmung eine Enthaltung der SPD an.
KTA Rauls fragt, ob die Kontrollen bzw. Beratungen der Heimaufsicht unangemeldet oder angemeldet vorgenommen werden. Dezernent Dr. Buhmann antwortet, dass beide Formen möglich sind. Bei Mängelmeldungen erfolgen die Kontrollen unangemeldet.
KTA Spittel lobt die Berücksichtigung der eingesparten Honorare bei der Kostenermittlung.
Dezernent Dr. Buhmann stellt klar, dass Honorarkräfte an mehreren Stellen tätig sind. Durch den Arbeitsvertrag erfolgt eine Konzentration mit Ausweitung der Tätigkeit.
KTA Marotz sieht nicht die Form der Prüfungsanmeldungen als problematisch an, sondern die bisher fehlende fachliche Rückkopplungsmöglichkeit. Aufgrund der Refinanzierung durch das Land hat die Kündigung keine fiskalischen Auswirkungen.
Beschluss:
Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 wird für die Heimaufsichtsbehörde des Fachdienstes Soziales eine Teilzeitstelle (0,75 Stellenanteile) für eine Pflegesachverständige bzw. einen Pflegesachverständigen, Entgeltgruppe 9a TVöD eingerichtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 |
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| Nein-Stimmen: 0 |
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| Enthaltung/en: 4 |
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