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Vorlage - 2019/449  

Betreff: Einrichtung einer Teilzeitstelle für eine Pflegesachverständige bzw. einen Pflegesachverständigen für die Heimaufsichtsbehörde des Fachdienstes Soziales
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FD32
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Vorberatung
29.04.2019 
14. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

40.000/Jahr

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 wird für die Heimaufsichtsbehörde des Fachdienstes Soziales eine Teilzeitstelle (0,75 Stellenanteile) für eine Pflegesachverständige bzw. einen Pflegesachverständigen, Entgeltgruppe 9a TVöD eingerichtet.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Die Heimaufsichtsbehörde ist zuständig für derzeit 37 Pflegeeinrichtungen (25 Pflegeheime, 8 Tagespflegen und 4 Wohngemeinschaften). Die Aufgaben der Heimaufsicht sind insbesondere:

  • Durchführen von Heimkontrollen
  • Mängelfeststellungen
  • Mündliche und schriftliche Beratungen
  • Bearbeiten von Beschwerden
  • Krisengespräche mit Angehörigen und Heimen
  • Prüfen von Anzeigen (z.B. Inbetriebnahme neuer Einrichtungen; Wechsel von Betreiber, Heimleitung oder Pflegedienstleitung u.v.m.)
  • Erstellen von Anhörungen und Bescheiden

 

In den letzten Jahren ist es nicht gelungen, die gesetzliche Vorgabe von einer Regelprüfung pro Jahr und Einrichtung zu erfüllen. Das liegt zum einen daran, dass anlassbezogene Prüfungen Vorrang haben und es eine Vielzahl von Mängeln und Beschwerden gibt, mit denen sich die Heimaufsichtsbehörde zu beschäftigen hat. Zum anderen ist es aber auch der Tatsache geschuldet, dass für eine vollständige Prüfung eine Pflegefachkraft benötigt wird. Derzeit übernimmt diesen Part ein Pflegesachverständiger auf Honorarbasis, was sich aber bei der Terminplanung schwierig gestaltet, da der Landkreis Peine nur ein Auftraggeber von Mehreren ist.

 

Auf den Bericht der Heimaufsichtsbehörde in der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales am 19. Februar 2019 wird verwiesen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Zielerreichungsgrad bei den Regelprüfungen in den Jahren 2016 bis 2018 nur 64 %, 68 % und 57 % beträgt. Schon bei der Planung der Regelprüfungen für das Jahr 2019 ergibt sich aufgrund der vereinbarten Termine, dass maximal 70 % erreicht werden können, weil darüber hinausgehende Ressourcen beim Pflegesachverständigen nicht verfügbar sind.

 

Die Einstellung einer bzw. eines Pflegesachverständigen würde diesen Engpass beseitigen und ermöglichen, dem gesetzlichen Auftrag zukünftig in vollem Umfang nachzukommen. Dafür wäre, ausgehend von den derzeit 37 Pflegeeinrichtungen, der Umfang von 0,75 Stellenanteilen notwendig und ausreichend. Der bisher auf Honorarbasis eingesetzte Pflegesachverständige wäre bereit, einen solchen Arbeitsvertrag abzuschließen und könnte seine Tätigkeit ohne langwierige Einarbeitungsphase aufnehmen.

 

Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 50.000 Euro pro Jahr, wovon noch die bisher gezahlten Honorare in Höhe von durchschnittlich knapp 10.000 Euro pro Jahr abzuziehen wären.

 

Anzumerken ist noch, dass die momentane Stellenzahl von 1,50 bei den Verwaltungskräften für 37 Einrichtungen ausreichend ist und auch einem schon älteren Vergleich der Personalausstattung von Heimaufsichtsbehörden entspricht, wonach durchschnittlich auf einen Stellenanteil etwa 25 Pflegeeinrichtungen kommen. Die steigende Zahl von Einrichtungen erfordert jedoch, auch diese Stellenanteile zukünftig im Blick zu behalten und ggf. anzupassen.
 

 


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