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Auszug - Bericht zum Gleichstellungsplan des Landkreises Peine 2019-2021 - Die Aufstellung des Gleichstellungsplanes ist in den §§ 15 ff NGG geregelt   

14. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 29.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:34 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2019/446 Bericht zum Gleichstellungsplan des Landkreises Peine 2019-2021 -
Die Aufstellung des Gleichstellungsplanes ist in den §§ 15 ff NGG geregelt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Aktenzeichen:Referat 3
Federführend:Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter stellt die wesentlichen Informationen zum gemeinsam vom Fachdienst Personal, dem Referat für Gleichstellung und dem Personalrat erarbeiteten verbindlichen Gleichstellungsplan in Form einer Präsentation (Anlage2) vor.

Sie betont die hohe Fluktuation bei den Beschäftigten und die strategische Planung und Zielsetzung der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Nach einer allgemeinen Vorstellung des gesetzlichen Rahmens des Gleichstellungsplans und dessen Handlungszielen sowie die Rolle der Führungskraft bei dessen Umsetzung zeigt Frau Tödter anhand einiger Tabellen die Geschlechterverteilung bei den unterschiedlichen Beschäftigtengruppen und den Auszubildenden. Gerade bei den Führungspositionen, besonders im Bereich der Verwaltungsführung und auf den Ebenen der Referats- und Fachdienstleitungen ist eine Unterrepräsentanz der Frauen festzustellen. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten fällt bei den Führungskräften mit sechs Frauen nur sehr gering aus. Deshalb werden im Gleichstellungsplan folgende Maßnahmen benannt:

Abfrage unter den beschäftigten Frauen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Führungspositionen, Durchführung von Mentoring Programmen zur Förderung und Gewinnung von weiblichen Führungskräften sowie eine Verbesserung der Möglichkeiten für Führung in Teilzeit. Abschließend stellt Frau Tödter die Zielquoten für Führungskräfte vor. 

Auf die Nachfrage der Bürgervertreterin Schlaugat zu den Gründen der hohen Fluktuation verweist Frau Tödter auf die Bewerbungsoptionen bei anderen Behörden, die häufig eine bessere Bezahlung bieten. Dem Mangel an Bewerbungen versucht die Kreisverwaltung teilweise durch die Vereinbarung von verbindlichen Verweildauern entgegenzuwirken.

 

Die weitere Nachfrage von  Bürgervertreterin Schlaugat, ob im IT-Bereich konkret für die Besetzung mit den dort unterpräsentierten Frauen geworben wird, bestätigen KTA Riedel-Kielhorn und Frau Tödter, machen aber deutlich, dass es eine hohe Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Berufen gibt und die Aufforderung zur Bewerbung als Maßnahme nicht ausreichen wird, um dies zu ändern.

 

KTA Samieske weist neben der Vergütung auf die Bedeutung eines guten Betriebsklimas hin und fragt nach der Berücksichtigung des dritten Geschlechts. Auf seine Frage entgegnet Frau Tödter, dass das dritte Geschlechtim NGG gesetzlich noch nicht bedacht wurde. Hier geht es erst einmal um die Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann als Erwerbstätige in den jeweiligen Kommunen.  Bei den angedachten NGG-Änderungen wird möglicherweise auch dies zu berücksichtigen sein.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt die Vorsitzende KTA Riedel-   

            Kielhorn fest, dass der Ausschuss von der Informationsvorlage Kenntnis genommen   

            hat.