Auszug - 4. Änderung der Satzung Aufwandsentschädigung Ehrenamt hier: Aufwandsentschädigung für die Kreisjägermeisterin/den Kreisjägermeister
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
EKR Heiß erläutert, der Kreisjägermeister leiste gute und wichtige Arbeit. Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung sei im Hinblick auf das Geleistete angemessen.
KTA Jakubowski fragt nach dem prozentualen Anteil der Erhöhung.
EKR Heiß teilt mit, die Aufwandsentschädigung steige von 205 € auf 325 € und damit um knapp 59%.
Beschluss:
Der 4. Änderung der Satzung des Landkreises Peine über Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, ehrenamtlich tätige Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner sowie andere Ausschussmitglieder vom 22.07.1998 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 11 | Nein-Stimmen: |
| - | Enthaltung/en: |
| - |