Vorlage - 2018/381
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 1.500 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Der 4. Änderung der Satzung des Landkreises Peine über Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, ehrenamtlich tätige Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner sowie andere Ausschussmitglieder vom 22.07.1998 wird zugestimmt.
Inhaltsbeschreibung:
§ 2
Zu a)
Der Kreisjägermeister berät die Jagdbehörde in jagdlichen Belangen (§ 38 Abs. 3 NJagdG). Die Sitzungen des Jagdbeirates werden gem. § 39 Abs. 2 Satz 1 NJagdG durch den Kreisjägermeister einberufen und geleitet. Darüber hinaus nimmt der Kreisjägermeister Aufgaben nach der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung wahr. So beruft er unter anderem die Jägerprüfung ein und leitet sie. Gem. § 38 Abs. 3 Satz 2 NJagdG kann die Jagdbehörde dem Kreisjägermeister Befugnisse zur Erledigung im Auftrage übertragen. Von dieser Möglichkeit macht die Jagdbehörde des Landkreises Peine Gebrauch und überträgt dem Kreisjägermeister nachstehend im Einzelnen beispielsweise aufgeführte Aufgaben zur Erledigung:
- Bestätigung oder Festsetzung der Abschusspläne nach § 21 Abs. 1 Satz BJagdG in Verbindung mit § 25 NJagdG im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat.
- Entgegennahme und Kontrolle der Abschusslisten nach § 25 Abs. 6 Satz 2 NJagdG.
Außerdem arbeitet der Kreisjägermeister aktuell mit dem Veterinäramt des Landkreises Peine im Hinblick auf Präventionsmaßnahmen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) zusammen. Der Kreisjägermeister ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der Jagdbehörde des Landkreises Peine und der Jägerschaft im Landkreis Peine.
Umliegende Landkreise wurden hinsichtlich der Höhe der mtl. Aufwandsentschädigung für die Kreisjägermeisterin/den Kreisjägermeister befragt. Die Spanne erstreckt sich von 200 € bis 500 €. Nicht erfragt wurde, wann die letzte Anpassung erfolgt ist.
Im Durchschnitt werden ca. 350 € gezahlt.
Eine Anpassung des Betrages ist daher angemessen.
Zu b)
Nach gültigem RdErl. d. MK vom 13. April 2011 wird die Bezeichnung „Kreisbildstellenleiterin/Kreisbildstellenleiter“ in „Medienpädagogische Beraterin/Berater der Kreisbildstelle“ geändert.
Ziele / Wirkungen:
Zu a) Mit der Anpassung der Aufwandsentschädigung wird das Ehrenamt gestärkt.
Ressourceneinsatz:
Zu a) Dem Landkreis entstehen monatlich zusätzliche Kosten in Höhe von 120 €.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für 2019 bereits veranschlagt.
Schlussfolgerung:
entfällt
Entwurf – 4.Änderungssatzung LK Aufwandsentschädigung Ehrenamt
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf - 4.Änderung Satzung LK Aufwandsentschädigung Ehrenamt 19.12.2018 (41 KB) |