Auszug - Durchführung eines umfassenden Augenscreenings in den Kindertagesstätten und Krippen des Landkreises Peine (Antrag der Fraktion der AfD)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
FDL Dr. Doris Arnold erläutert die Vorlage sowie Unterschiede im Vergleich Landkreis Peine/Landkreis Gifhorn. Im Landkreis Gifhorn erfolgt ein Augenscreening auch in der Altersgruppe der 2- bis 3-jährigen. Die Untersuchung wird durch einen örtlich ansässigen Augenoptiker ehrenamtlich durchgeführt. Dieser wird unterstützt durch Studenten der Augenoptik. Es werden ca. 30 % eines Jahrgangs des genannten Altersspektrums untersucht.
Im Landkreis Peine wird ein Augenscreening im Rahmen der 4-Jährigen-Untersuchung in den Betreuungseinrichtungen durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchung werden i.d.R. alle Kinder eines Jahrgangs erreicht.
Mit den niedergelassenen Kinderärzten und auch den Augenärzten besteht Einigkeit, dass eine möglichst frühe Untersuchung der Kinder, also bereits der 2- und 3-jährigen sinnvoll und notwendig ist, da eine Behandlung von Brechungsfehlern so früh und so schnell wie möglich erfolgen sollte, um eine weitere Verschlechterung der Sehkraft zu verhindern. Eine Kinderarztpraxis im Landkreis Peine nutzt bereits ein Refraktometer; eine zweite Kinderarztpraxis plant die Anschaffung eines solchen Geräts.
Vor einer Entscheidung, ob eine Ausweitung des Augenscreenings auf die 2- bis 3-jährigen erfolgt, ob dieses Screening durch das Gesundheitsamt oder durch die niedergelassenen Kinderärzte erfolgt, sind die in der Vorlage aufgeführten Fragestellungen zu klären.
KTA Rubin bedankt sich für die Ausführungen und erklärt, dass aus Sicht der Fraktion der AfD nur eine Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt sinnvoll erscheint. Nur durch das Gesundheitsamt kann eine Überwachung erfolgen, ob Kinder, bei denen eine Erkrankung festgestellt wurde, von den Eltern zu den Ärzten geschickt werden. Auch hat nur das Gesundheitsamt die Möglichkeit, auch die Kinder zu erreichen, die von den Eltern nicht in Betreuungseinrichtungen geschickt werden. Eine solche Überwachung erfolgt im Landkreis Gifhorn nicht. Die Kosten für ein mobiles Gerät zur Untersuchung betragen laut Herstellerangaben inkl. Schulung unter 5.000 €. Eine lückenlose Untersuchung durch Ärzte ist aufgrund möglicher Terminschwierigkeiten fraglich und auch diese machen eine solche Untersuchung nicht kostenlos. Auch hätte man bei einer Überwachung durch das Gesundheitsamt die Möglichkeit, prekäre soziale Verhältnisse festzustellen und nachzuhaken.
FDL Dr. Doris Arnold erläutert, dass die niedergelassenen Kinderärzte ein Screening im Rahmen der empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen könnten und eine Abrechnung der Leistungen mit den Krankenkassen erfolgt.
KTA Marotz stellt fest, dass es nicht möglich ist, eine Untersuchung oder die Bereitschaft zu einer solchen zu erzwingen. Diese Feststellung stellt nicht in Frage, dass ein möglichst umfassendes Augenscreening, wie auf der Basis der Vorlage von der Verwaltung dargestellt, im Landkreis Peine eingeführt wird. Diesem Ziel sollte sich der Ausschuss in jedem Fall öffnen. Die Kosten für die Beschaffung der erforderlichen Untersuchungsgeräte für eine Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt stellen nicht das Problem dar. Problematisch erscheint die Frage, wer die Untersuchungen durchführt, zumal im Landkreis Gifhorn ein im Ruhestand stehender Augenoptiker ehrenamtlich tätig ist.
KTA Marotz schlägt vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu präzisieren:
Die Einführung eines möglichst umfassenden Augenscreenings im Landkreis Peine wird befürwortet; die Verwaltung wird beauftragt, die Modalitäten einer Umsetzung zu klären und dem Ausschuss zu berichtet, ob und wie die Einführung des Augenscreenings möglichst für alle Kinder und möglichst frühzeitig gewährleistet werden kann.
Aufgrund der festgestellten Modalitäten ist dann zu entscheiden, ob und unter welchem auch personellen Aufwand eine Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt erfolgt oder ob ein Augenscreening durch die niedergelassenen Kinderärzte erfolgt.
Fachbereichsleiter (FBL) Dr. Buhmann erklärt, das die Verwaltung noch einige Sachverhalte prüfen müsse, bevor der Politik ein Vorschlag unterbreitet werden kann. In Gifhorn gibt es einen Augenoptiker, der durch das Augenscreening Geld verdient und parallel Studierende schult.
Die noch durchzuführenden Untersuchung soll dazu dienen zu prüfen, ob es sinnvoll oder sinnvoller ist, die Untersuchung durch die niedergelassenen Kinderärzte im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen durchführen zu lassen, oder ist es sinnvoller, das Augenscreening durch das Gesundheitsamt durchzuführen lassen. Im Falle der Aufgabenwahrnehmung durch das Gesundheitsamt geht es nicht nur darum, was das erforderliche Gerät kostet, sondern auch darum, die erforderlichen Personalressourcen zu schaffen. Auch ist zu überlegen, in welcher Form an die zu Untersuchenden herangekommen werden kann.
FBL Dr. Buhmann erläutert, dass er die Aufgabenwahrnehmung persönlich eher bei den Kinderärzten sieht, sagt aber eine sorgfältige Prüfung hinsichtlich der Kosten, der Logistik und der Möglichkeiten im Landkreis Peine möglichst viele Kinder zu erreichen, zu.
KTA Meyermann vertritt die Ansicht, dass eine Aufgabenwahrnehmung vorrangig durch die niedergelassenen Kinderärzte im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen erfolgen sollte.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden KTA Riedel-Kielhorn beantragt KTA Marotz, dass aufgrund der Ausführungen und Zusagen von FBL Dr. Buhmann der Beschlussvorschlag wie folgt geändert wird:
Die Einführung eines möglichst umfassenden Augenscreenings im Landkreis Peine wird befürwortet; die Modalitäten der Umsetzung sind noch zu klären und darüber ist zu berichten.
Beschluss:
Die Einführung eines möglichst umfassenden Augenscreenings im Landkreis Peine wird befürwortet; die Modalitäten der Umsetzung sind noch zu klären und darüber ist zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: 12 |
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| Nein-Stimmen: 0 |
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| Enthaltung/en: 0 |
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KTA Moritz verlässt die Sitzung um 18.20 Uhr |