Inhalt

Vorlage - 2018/282  

Betreff: Durchführung eines umfassenden Augenscreenings in den Kindertagesstätten und Krippen des Landkreises Peine (Antrag der Fraktion der AfD)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FD35
Federführend:Fachdienst Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Entscheidung
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Vorberatung
18.06.2018 
10. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales (offen)   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
TOP8_AntragAfD  
TOP8_Gegenüberstellung Gifhorn-Peine  


 

Im Budget enthalten:

 

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Die Einführung eines möglichst umfassenden Augenscreenings im Landkreis Peine wird befürwortet; die Modalitäten der Umsetzung sind noch zu klären.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Antrag der Fraktion Alternative für Deutschland  (AfD) vom 06.04.2018: Durchführung eines umfassenden Augenscreenings in den Kindertagesstätten und Krippen des Landkreises Peine

 

Kinder- und Augenärzte sind sich einig, dass es nicht nur sinnvoll, sondern notwendig ist, Kleinkinder so früh wie möglich differenziert im Hinblick auf  ihre Sehfähigkeit zu untersuchen. Für die Entwicklung einer optimalen visuellen Wahrnehmung ist die „Frühst“-Erkennung von eventuellen Störungen von großer Bedeutung. Für ein beidäugiges, räumliches Sehen ist es unbedingt erforderlich, dass beide Augen von Anfang an ein scharfes Bild liefern. Im Gehirn müssen die von beiden Augen gelieferten Bilder zur Deckung gebracht werden. Wenn durch unentdecktes Schielen oder einen Brechungsfehler auf  einem Auge, die Qualität der Bildinformation dieses Auges nicht so gut ist, wie die des anderen, wird die weitere Entwicklung der Nervenbahnen und Nervenzellen im Gehirn stark gehemmt. Dieser Prozess kann nicht rückgängig gemacht werden. Für jeden Entwicklungsschritt in der Ausreifung des Sehvermögens existiert jeweils ein  bestimmtes biologisches Zeitfenster. Verstreicht ein solcher Zeitraum, kann er nachfolgend nicht nachgeholt werden. Diese Entwicklungsstufen werden bereits von Geburt an in den ersten Lebensmonaten und Lebensjahren vollzogen. Es macht einen enormen Unterschied für die spätere, lebenslange Sehkraft, ob eine Störung im Alter von zwei Jahren oder vier Jahren, oder erst später entdeckt und behoben wird. Wenn beipielsweise eine Fehlsichtigkeit erst zum Zeitpunkt der Einschulung oder noch später festgestellt und durch eine Brille korrigiert wird, kann es trotzdem geschehen, dass die spätere Sehleistung nicht mehr in vollem Umfang erreicht wird.

 

Seit Jahrzehnten gibt es immer wieder Bestrebungen, augenärztliche Früherkennungsuntersuchungen bei allen Kleinkindern möglichst vor dem 2. Lebensjahr durchzuführen. Die Tatsache, dass ein differenziertes Augenscreening bei Kleinkindern immer noch nicht flächendeckend eingeführt ist, hat u.a. berufspolitische und finanzielle Gründe.

 

Im Landkreis Peine wird mit der Durchführung eines Sehtests im Rahmen der Kindergarten-Untersuchung (KIGU) der 4-jährigen Kinder ein wesentlicher Beitrag zu einem frühen Erkennen von behandlungsbedürftigen Sehfehlern bei Kleinkindern geleistet. Diese Untersuchungen werden insgesamt durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (KJÄD) durchgeführt.

 

Im Landkreis Gifhorn werden aktuell zum Teil bereits 2- und 3jährige Kinder in ein Augenscreening einbezogen. Der Anteil der untersuchten Kinder im genannten Altersspektrum beträgt ca. 30 % von ca. 800 bisher untersuchten Kindern.

 

Am 02.05.2018 erfolgte ein fachlicher Austausch mit dem dort maßgeblich mit der Durchführung der Untersuchungen beauftragten Augenoptikermeister Michael Hornig.

 

Das Augenscreening im Landkreis Gifhorn wird ausschließlich als ehrenamtliches Projekt unabhängig von öffentlicher Finanzierung durchgeführt und vollständig durch Spenden finanziert. Die Untersuchungen werden von Studenten der Augenoptik  durchgeführt, die zuvor durch Herrn Hornig geschult wurden. Das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn oder die örtlich ansässigen Augenärzte werden im Projekt nicht unmittelbar tätig. Ein zentraler Bestandteil der Untersuchungen in Gifhorn ist die Refraktometrie, also eine objektive Messung der Fehlsichtigkeit durch Feststellung der Brechkraft des Auges.

 

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Fachdienstes Gesundheitsamt (KJÄD) hat sich bereits in der Vergangenheit auf der Ebene des SOPHIA-Fachverbandes und auch im Qualitätszirkel der Peiner Kinderärzte  konkret mit dem Einsatz eines Gerätes zur Refraktrometrie auseinandergesetzt. 

 

Mit Hilfe des seit einigen Jahren erhältlichen Refraktometers der Firma Plusoptix, können Brechungsfehler im kindlichen Auge schon im Säuglingsalter bestimmt werden. Eine solche Bestimmung war vor Einführung des Gerätes der Firma Plusoptix, mit den bis dahin  zur Verfügung stehenden apparativen und manuellen Methoden im Rahmen eines breitangelegten Screenings nicht möglich

 

Die derzeitige Situation der Früherkennung von Sehstörungen bei Kleinkindern wurde Anfang Mai 2018 im Rahmen des Qualitätszirkels der Peiner Kinderärzte mit den niedergelassenen Kollegen diskutiert. In einer großen Praxisgemeinschaft  kommt das Refraktometer der Firma Plusoptix bereits mit guten Erfahrungen zum Einsatz. Untersucht werden dort Kinder ab dem 7. Lebensmonat. Eine weitere Praxis plant ebenfalls die Beschaffung des Refraktometers der Firma Plusoptix.

 

Im Rahmen einer Prüfung zur Ausweitung des Augenscreenings ist in einer vorab durchzuführenden Analyse ist zu klären,

 

  • welche Altersgruppen sinnvoll in eine Ausweitung des Screenings einbezogen werden sollten.

 

  • ob die Durchführung und Untersuchung überhaupt eine Aufgabe des Gesundheitsamtes ist oder sie nicht besser den niedergelassenen Ärzten zu überlassen ist. In der Folge wäre zu prüfen:

 

  • welcher zusätzlicher personelle Aufwand im Fachdienst Gesundheitsamt bei Ausweitung der Untersuchungen entsteht.

 

  • welcher finanzielle Aufwand für die Beschaffung des erforderlichen Refraktometers anzusetzen ist.

 

  • welcher finanzielle Aufwand für die Schulung der im KJÄD tätigen Mitarbeitenden entsteht.

 

  • inwieweit bestehende Strukturen bei einer Ausweitung der Untersuchungen genutzt werden können, bzw. welche Auswirkungen sich auf diese ergeben können.

 

Als Grundlage für die Analyse ist ein Fortbildungsgespräch mit dem Augenoptikermeister Michael Hornig erforderlich.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Verbesserung der Früherkennung von Sehstörungen bei Kleinkindern ab dem 2. Lebensjahr.

 

 

Ressourceneinsatz:

Die zur Durchführung der Analyse erforderlichen Personalressourcen sind im FD Gesundheitsamt vorhanden.

 

 

Schlussfolgerung:
Grundsätzlich ist ein Augenscreening zur Früherkennung von Sehstörungen bei Kleinkindern ab dem 2. Lebensjahr aus den dargestellten Gründen zu befürworten. Die sich durch eine Ausweitung für die ggf. beteiligten Personengruppen ergebenden Auswirkungen sind anhand der aufgezeigten Fragestellungen vorab zu prüfen.

 

 


Antrag der Fraktion der AfD

Gegenüberstellung der Landkreise Gifhorn und Peine_Augenscreening

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP8_AntragAfD (577 KB)      
Anlage 2 2 TOP8_Gegenüberstellung Gifhorn-Peine (38 KB)