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Auszug - Produktbericht Jahresabschluss 2017 für das Budget der Fachdienste Soziales, Arbeit (Jobcenter), Gesundheit sowie der Fachbereichsleitung 3  

10. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2018/279 Produktbericht Jahresabschluss 2017 für das Budget der Fachdienste Soziales, Arbeit (Jobcenter), Gesundheit sowie der Fachbereichsleitung 3
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Aktenzeichen:FD13/FB3
Federführend:Fachdienst Soziales Beteiligt:Dezernat 3
Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth  Fachdienst Finanzen
   Fachdienst Arbeit
   Fachdienst Gesundheitsamt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Controller Herr Heinisch erläutert den Produktbericht zum Jahresabschluss 2017. Auf Grundlage des Produktberichtes Juni 2017 wurde im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2017, in welchem neben den höheren Schlüsselzuweisungen des Landes und die Kreisumlage, auch die geringeren Aufwendungen im Asylbereich sowie der Zuschuss an die wito GmbH in Höhe von 5 Mio. € Berücksichtigung gefunden haben, bereits ein jahresbezogener Überschuss in Höhe von 6.563.500 € geplant. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 ist eine weitere Verbesserung in Höhe von zusätzlich 6.671.123 € zu verzeichnen gewesen, so dass ein positives Gesamtergebnis in Höhe von 13.234.623 € eingetreten ist.

 

Auf den Fachbereich 3 ergibt sich eine Verbesserung in Höhe ca. 3,5 Mio. €. Auf den Fachdienst Soziales entfällt hieraus aufgrund höherer Schlüsselzuweisungen des Landes für den Asylbereich und gleichzeitig sinkender Fallzahlen eine Summe von 1,5 Mio. €.  Auf das Budget des Fachdienstes Arbeit (Jobcenter) entfällt aufgrund einer geringeren Anzahl von Bedarfsgemeinschaften und daraus resultierend geringeren Aufwendungen für Kosten der Unterkunft, eine Verbesserung von ca. 1,4 Mio. €.

 

Auch die gesteckten Qualitätsziele des Fachbereich 3 wurden im Wesentlichen erreicht. Aus Sicht der Verwaltung ist das Ergebnis 2017 als zufriedenstellend zu bewerten. Ergänzend verweist Controller Herr Heinisch auf die Anlagen zur Vorlage.

 

KTA Meyermann merkt an, dass der Zielerreichungsgrad  im Bereich Heimaufsicht – Anteil der jährlich mindestens einmal überprüften Pflegeheimelediglich bei 52 % liegt und das wir uns in diesem Bereich seit Jahren verbessern wollen.

 

FDL Joachim Schröter erklärt, dass es im Sachgebiet Heimaufsicht im Jahr 2016 zu einer Stellenaufstockung von 0,5 Stellen gekommen ist, so dass jetzt 1,5 Stellen zur Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung stehen. Im Jahr 2017 sei es aufgrund von Elternzeit einer der Stelleninhaberinnen zu einem Personalwechsel gekommen, Nach erfolgter Einarbeitung des neuen Stelleninhabers ist aber für das Jahr 2018 mit der Verbesserung des Qualitätszieles zu rechnen.

 

KTA Mittal bittet um Auskunft, ob es richtig ist, dass sich die Heimaufsicht im Vorfeld einer Kontrolle bei der Heimleitung anmelden muss. Ihr selbst liegen aus verschiedenen Gesprächen Informationen vor, dass eine Anmeldung nicht erforderlich sei.

 

FDL Joachim Schröter erläutert, dass die Regelungen des Heimgesetzes sowohl angemeldete als auch unangemeldete Prüfungen zulassen. Die Regel ist der angemeldete Besuch, anlassbezogene unangemeldete Prüfungen sind jederzeit möglich. Die Frage der Anmeldung der Prüfungen wird im Allgemeinen aber auch überschätzt. Soweit tatsächlich Defizite in einer Pflegeeinrichtung vorliegen, können diese innerhalb des Zeitraumes von Anmeldung bis Prüfung nicht beseitigt werden. Auch sind Vertuschung von Defiziten nach Anmeldung nicht die Regel. Vielmehr ist eine Anmeldung auch sinnvoll, damit so gewährleistet werden kann, dass die zur Durchführung der Prüfung notwendigen Ansprechpartner/innen der Einrichtung für Auskunftserteilung und Unterstützung anwesend sind.

 

KTA Mittal bittet weiterhin um Auskunft, ob der für den Fachdienst Soziales festgestellte Überschuss im Jahr 2017 tatsächlich ein Überschuss ist. Vielmehr handelt es sich bei den Rückzahlungen des Landes doch nur um Erstattung bereits durch den Landkreis Peine verauslagter Mittel.

 

Controller Herr Heinisch stimmt der Aussage dem Grunde nach zu, erläutert aber nachfolgend, dass sich die Höhe der Zahlungen des Landes für das Jahr 2017 auf Grundlage der Fallzahlen des Jahres 2016 errechnet haben. Es wurde im landesweiten Durchschnitt eine Fallpauschale in Höhe von 10.000 € errechnet. Hier ergibt sich die Möglichkeit, dass Kommunen geringere Leistungen als die errechnete Fallpauschale aufwenden und dadurch einen Überschuss erwirtschaften.

 

KTA Samieske bittet um Auskunft, aus welchen Leistungsbereichen sich Plus oder Minus vom Durchschnitt ermitteln und ob hierfür Unterkunftskosten oder Betreuungskosten maßgeblich sind.

 

Controller Herr Heinisch führt aus, dass hier im Wesentlichen die Kosten der Unterkunft maßgeblich sind, da diese landesweit je nach Lage der Kommune und Angebot sehr unterschiedlich sind.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt die Vorsitzende KTA Riedel-Kielhorn fest, dass der Ausschuss von der Informationsvorlage Kenntnis genommen hat.