Auszug - Kostenbeiträge in der Kindertagespflege
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Buhmann teilt mit, dass die unter TOP 9 genannten Regelungen auch Beitragsfreiheit in der Kindertagespflege zur Folge haben. Da der Landkreis Peine hier eine Satzung erlassen habe, müsse diese geändert werden. Der in der Vorlage genannte formelle Beschluss ist dazu notwendig.
Auf Nachfrage teilt er noch mit, dass es in dem Zusammenhang eine Einsparung von etwa 600.000 € im Bereich "Übernahme KiTa-Elternbeiträge" gibt.
Herr Fechner bittet um Information, falls die Gemeinden trotz der Neuregelung weitere Finanzierungsschwierigkeiten haben und beispielsweise den Härtefallfonds anzapfen.
Beschluss:
1. Der Landkreis Peine verzichtet ab dem 01.08.2018 bei der Förderung von Kindern
in Kindertagespflege auf die Festsetzung von Kostenbeiträgen, sofern die Kinder
das 3. Lebensjahr vollendet haben. Vorausgesetzt wird, dass eine
Kostenerstattung durch das Land stattfindet.
2. Die Änderung der Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertages-
pflege wird in der anliegenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 12 | Nein-Stimmen: |
| 0 | Enthaltung/en: |
| 0 |