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Auszug - Kindergesundheitsbericht 2016 - Schuleingangsuntersuchungen - Entwicklungsdiagnostik im Kindergarten - Arbeitskreis Jugendzahnpflege  

5. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 25.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Musikraum des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
Zusatz: Bitte beachten Sie den geänderten Sitzungsraum: Musikraum (Raum 107) im Ratsgymnasium Peine (Eingang Feuerwache)
2017/110 Kindergesundheitsbericht 2016
- Schuleingangsuntersuchungen
- Entwicklungsdiagnostik im Kindergarten
- Arbeitskreis Jugendzahnpflege
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Aktenzeichen:FD35
Federführend:Fachdienst Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Dr. Meltzow und Frau Dr. Kiessling–Klamka aus dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes stellen den Kindergesundheitsbericht 2016 vor, der den Ausschussmitgliedern als Anlage zur Tagesordnung vorliegt.

 

Frau Dr. Meltzow präsentiert zunächst die Aufgaben des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes bevor Frau Dr. Kiessling-Klamka auf den letzten Einschulungsjahrgang mit 1253 Kindern eingeht, der von November 2015 bis Sommer 2016 untersucht wurde. 24% der Kinder hätten Migrationshintergrund, 39 Kinder keine Kindertagesstätte besucht und 87% an der wichtigen Vorsorgeuntersuchung U 9 teilgenommen. Neben den Schuleingangsuntersuchungen wurde vor 10 Jahren die Entwicklungsdiagnostik der 4-jährigen als freiwillige Aufgabe übernommen, da man festgestellt habe, dass die Schuleingangsuntersuchung zu spät ansetzte, um schulrelevanten Entwicklungsauffälligkeiten rechtzeitig vor der Einschulung entgegenzuwirken. Die Kinderärztinnen gehen im Einzelnen darauf ein, welche Auffälligkeiten das sein können.

 

KTA Mittal möchte wissen, ob Kinder auch doppelt in der Statistik auftauchen können. Dies wird bejaht; es kann durchaus sein, dass Kinder mehrere Auffälligkeiten aufweisen.

 

Frau Dr. Meltzow betont, die Verlaufskontrollen zeigten, dass positive Entwicklungen und Nachteilsausgleich durch die 4-jährigen Untersuchungen erreicht werden könnten.

 

Frau Dr. Kiessling-Klamka stellt das Konzept der Schuleingangsuntersuchungen vor.

 

KTA Samieske ist interessiert daran, wie die Auffälligkeiten weiterverfolgt werden.

 

Frau Dr. Kiessling-Klamka erwidert, der Befund werde mit den Eltern besprochen und Empfehlungen ausgesprochen. Ursachen würden aber in der Regel nicht erforscht.

 

KTA Fechner gibt zu bedenken, dass es doch nach den 4-jährigen Untersuchungen keine Auffälligkeiten zum Schulstart mehr geben dürfe.

 

Frau Dr. Meltzow entgegnet, manche Kinder seien von Natur aus schwächer als andere. Dennoch handele es sich um gesunde Kinder, die der richtigen Förderung bedürften. Letztlich wären diese Kinder noch schwächer, wenn sie nicht die entsprechenden Empfehlungen seitens des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes erhielten.

 

KTA Spittel wirft die Frage auf, wie die Kinderärztinnen zum Thema Digitale Demenz stünden, das heißt, wenn Kinder nur noch die neuen Technologien nutzen und ob es dazu Erkenntnisse gäbe.

 

Frau Dr. Meltzow bestätigt, dass es auch dazu Erhebungen gäbe. Es sei richtig, dass Vernetzungen zwischen Nervenzellen nicht entstehen könnten und diese Kinder Defizite aufweisen könnten.

 

Frau Dr. Meltzow fährt mit ihrem Bericht fort: Risikogruppen für einen nicht reibungslosen Schulstart seien männliche Kinder und Kinder unter 5,5 Jahren. Einschulungsempfehlungen ohne Einschränkung aufgeteilt auf die Gemeinden lägen zwischen 53% in der Stadt Peine und 72% in der Gemeinde Vechelde. Zuletzt geht sie noch auf die Begutachtungen nach § 53 Sozialgesetzbuch XII zur Frühförderung von Kindern ein.

 

KTA Samieske schlussfolgert, durch mehr und qualifizierteres Personal könne eine bessere Förderung erreicht werden.

 

KTA Cavalli pflichtet diesen Erkenntnissen aus persönlichen Erfahrungen mit seinen Kindern bei und kritisiert die erschreckenden Auswirkungen der neuen Technologien. Nicht nachvollziehbar seien auch die Entwicklungen hin zu Lehrplänen, in denen die Aneignung bestimmter Fertigkeiten wie z.B. Schreibschrift nicht mehr gelehrt würden.

 

KTA Fechner beunruhigt die steigende Tendenz der Einzelfallhelfer und Schulbegleiter und bittet darum, die entsprechende aktualisierte Folie der Präsentation mit zum Protokoll zu nehmen.

 

KTA Spittel ist interessiert an den Ursachen dafür, dass Kinder keine Kindertagesstätte besucht hätten.

 

Frau Dr. Kiessling-Klamka erklärt, dazu gäbe es keine Erhebungen, aber natürlich würden die Eltern dazu befragt. Mögliche Gründe seien: aus eigener Überzeugung oder dass nach einem Umzug der Familie kein Kita-Platz zur Verfügung stünde oder dass das Kind das einzige Familienmitglied sei, das morgens zu einer festen Zeit das Haus verlassen müsse.

 

Frau Öztürk hakt nach, ob diese Frage auch speziell vor dem Migrationshintergrund ausgewertet worden sei, da man Kritik diesbezüglich insbesondere aus Großstädten kenne.

 

Frau Dr. Kiessling-Klamka merkt an, dass es dazu keine Auswertungen gäbe.

 

KTA Cavalli wirft ein, dass es Familien gäbe, in denen 4-5 Kinder im Haus gemeinsam aufwüchsen und auch deswegen die Notwendigkeit zum Kita-Besuch nicht gesehen werde. Allerdings bliebe dann die deutsche Sprachkompetenz auf der Strecke, da zu Hause oft die Muttersprache gesprochen werde. Auch möchte er wissen, warum der Stichtag verlegt wurde.

 

Frau Dr. Kiessling-Klamka informiert darüber, dass es eine Entscheidung des Landes Niedersachsen gewesen sei, den Stichtag über 3 Jahre von Juli auf September zu verschieben.

 

KTA Mittal möchte nähere Informationen zum Parameter „Migrationshintergrund“ und wie dieser definiert werde.

 

Frau Dr. Kiessling-Klamka erläutert, dass die Definition sich aus den SOPHIA-Richtlinien ergäbe, einem landesweiten Programm für Einschulungsuntersuchungen. Die Eltern würden zum Migrationshintergrund befragt. Der kulturelle Hintergrund spiele die entscheidende Rolle, ob die Kinder mehrsprachig aufwüchsen, was die Muttersprache sei und aus welchem Land sie kämen.

 

Frau Öztürk ergänzt, es gäbe keine eindeutige Definition zum Migrationshintergrund. Sie sei viel weiter gefasst als etwa die Frage nach der Staatsbürgerschaft. Die Familiensprache sei das ausschlaggebende Kriterium in dieser Definition.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, fest, dass der Ausschuss über die Informationsvorlage 2017/110 informiert wurde und schließt diesen Tagesordnungspunkt.

 

 

 


 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP11_Anträge Integrationshelfer (28 KB)      
Anlage 2 2 TOP11_Frühförderung (23 KB)