Vorlage - 2017/110
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Der Landkreis Peine erstellt mittels des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes jährlich einen Kindergesundheitsbericht auf der Grundlage der im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen erhobenen Daten. Des Weiteren fließen die Daten der Untersuchungen der 4-jährigen in den Kindertagesstätten sowie Ergebnisse der Jugendzahnpflege mit ein.
Rechtsgrundlage für die Berichterstattung ist § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD).
Die Einzelheiten sind dem der Tagesordnung beiliegenden Bericht zu entnehmen.
TOP11_Kindergesundheitsbericht 2016
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1 | TOP11_Kindergesundheitsbericht 2016 (13884 KB) |