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Datum: 18.12.2024

Kreisverwaltung zwischen
den Feiertagen nur
eingeschränkt erreichbar

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sind zwischen Weihnachten und Silvester nicht oder nur eingeschränkt erreichbar. „Abgesehen von den Notdiensten, insbesondere im Sozialleistungs- und Jugendbereich, ist die Kreisverwaltung für die üblichen Anliegen vom 23. bis 30. Dezember nicht zu erreichen“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß.

Für unaufschiebbare Notfälle sind unter anderem Mitarbeitende der Fachdienste Arbeit, Soziales und Jugendamt im Gebäude des Jobcenters vor Ort.

„Wichtig ist, dass die Notdienste an diesen Tagen nicht für alltägliche Anfragen, sondern nur im Notfall zur Verfügung stehen. Die Türen des Jobcenters werden geschlossen sein. Daher bitten wir, die Klingel zu nutzen“, so Laaß.

Ebenfalls zwischen den Feiertagen geschlossen haben die Kreisbüchereien und das Kreisarchiv.

Autor/in: Fabian Laaß