Staatsangehörigkeitsbehörde nur eingeschränkt erreichbar
Die Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises Peine ist in der Zeit vom 16. Dezember bis einschließlich 3. Januar 2025 persönlich und telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Bereits vereinbarte Termine bleiben jedoch unverändert bestehen.
Es wird gebeten, in diesem Zeitraum keine Rückfragen zum Bearbeitungsstand von Einbürgerungsanträgen zu stellen.
Dringende Anliegen können per E-Mail an einbuergerung@landkreis-peine.de gerichtet werden.
Ab dem 6. Januar 2025 ist die Staatsangehörigkeitsbehörde wieder wie gewohnt erreichbar.
Autor/in: Katja Schröder