Beistandschaft durch das Jugendamt - Beendigung durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller
Leistungsnummer: 99016001044000
Urheber
Volltext
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt
Voraussetzungen
- Für Ihr Kind besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben die Beistandschaft beantragt.
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Kosten
- Es fallen keine Kosten an.
Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung