Inhalt

Beistandschaft durch das Jugendamt - Beendigung durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller

Leistungsnummer: 99016001044000

Urheber

Volltext

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt

Voraussetzungen

  • Für Ihr Kind besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben die Beistandschaft beantragt.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

    Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.02.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung