Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten
Leistungsnummer: 99110040247000
Volltext
Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO (EG) Nr. 142/2011 grundsätzlich der Registrierungspflicht.
Erforderliche Unterlagen
Der Unternehmer meldet der zuständige Stelle
- seinen Namen,
- seine Anschrift,
- welche Art von tierischen Nebenprodukten er befördern will.
Bitte informieren Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle über darüber hinaus geforderte Dokumente und Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.
Kosten
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.
Formulare
Sie können Ihrer Registrierungspflicht formlos nachkommen.