Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
Leistungsnummer:
Volltext
Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren wird eine Erlaubnis benötigt.
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Region Hannover und der kreisfreien Stadt sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer V1.1.8 an.
Bearbeitungsdauer
Urheber
List-ID 333 (Positivliste; Stand: 12.07.2021)