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Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

Leistungsnummer:

1. Abschnitt

Sie wollen unseren Fachdienst besuchen, um hier Ihre Angelegenheiten bearbeiten zu lassen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Hierbei möchten wir Sie bitten, die Vorsprachen zu den folgenden Öffnungszeiten zu planen:

Montag und Mittwoch
von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Dienstag
von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr (In der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Zulassungsstelle nur nach Terminvereinbarung!) 

Donnerstag
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 

Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Wichtiger Hinweis:
Die Führerscheinstelle ist zu den genannten Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu erreichen!
 

Etwa eine viertel Stunde vor Beginn der Öffnungszeiten können Bedienungsmarken gezogen werden. Mit diesen Marken ist eine Einhaltung der Reihenfolge bei den Aufrufen gewährleistet, wir bitten Sie für diesen Umstand um Ihr Verständnis. Eine geregelte Reihenfolge ist aber sicher auch in Ihrem Interesse...

Ausserhalb der oben genannten Öffnungszeiten stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter nach fernmündlicher Absprache auch gerne zur Verfügung. Aufgrund von jeweils notwendigen EDV- und Kassenabschlußarbeiten können jedoch die Bereiche "Führerscheinwesen" und "Zulassungswesen" in der Regel keine Vorgänge wie Zulassungen, Anträge auf neue Führerscheine und ähnliches, vornehmen.

Auch hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Wenn ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausgeführt werden soll, wird dazu ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate bzw. ausländischer Pass

  • Zulassungsbescheinigung Teil II

  • Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge

  • Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU)

  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
      • Nachweis der Steuerbefreiung
  • wird die Kraftfahrzeugsteuer bereits bezahlt
    • Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:

  • Kfz-Kennzeichenschilder

  • Zulassungsbescheinigung Teil I

bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich:

  • Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)

  • Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal