Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Leistungsnummer:
Öffnungszeiten
Sie wollen unseren Fachdienst besuchen, um hier Ihre Angelegenheiten bearbeiten zu lassen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Hierbei möchten wir Sie bitten, die Vorsprachen zu den folgenden Öffnungszeiten zu planen:
Montag und Mittwoch
von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag
von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr (In der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Zulassungsstelle nur nach Terminvereinbarung!)
Donnerstag
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
Die Führerscheinstelle ist zu den genannten Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu erreichen!
Etwa eine viertel Stunde vor Beginn der Öffnungszeiten können Bedienungsmarken gezogen werden. Mit diesen Marken ist eine Einhaltung der Reihenfolge bei den Aufrufen gewährleistet, wir bitten Sie für diesen Umstand um Ihr Verständnis. Eine geregelte Reihenfolge ist aber sicher auch in Ihrem Interesse...
Ausserhalb der oben genannten Öffnungszeiten stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter nach fernmündlicher Absprache auch gerne zur Verfügung. Aufgrund von jeweils notwendigen EDV- und Kassenabschlußarbeiten können jedoch die Bereiche "Führerscheinwesen" und "Zulassungswesen" in der Regel keine Vorgänge wie Zulassungen, Anträge auf neue Führerscheine und ähnliches, vornehmen.
Auch hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
Volltext
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch:
Personenverkehr: genehmigen - Beförderung
)
Voraussetzung
- Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
Erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
- Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen .
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt: 42,60 €.
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Urheber
Kosten
- Ausstellung des Behördenführungszeugnisses
Abgabe: 13,00 EUR (Vorkasse: nein) - Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Abgabe: 38,00 EUR (Vorkasse: nein) - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Gebühr: 42,60 EUR (Vorkasse: nein)