Bodendenkmalpflege
Leistungsnummer:
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Onlinedienste
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 06.12.2007