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Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel

Leistungsnummer: 99115005011002

Volltext

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

Verfahrensablauf

Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.

Voraussetzungen

  • Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.02.2016
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bearbeitungsdauer

  • 0 Tag(e)
    • sofortige Bearbeitung