Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Leistungsnummer: 99107048000000
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Nachweis über aktuellen Aufenthalt (zum Beispiel Reisepass, Aufenthaltsgestattung, Duldung)
- Nachweise über Vermögen (zum Beispiel Kontoauszüge über Konten und Wertanlagen im In und Ausland, Fahrzeuge, Schmuck, Immobilien)
- Nachweise über Einkommen aller Familienmitglieder im Haushalt (zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Kindergeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss)
- Gegebenenfalls Nachweis über Kranken und Pflegeversicherung
-
Gegebenenfalls leistungsbezogene Nachweise
- Mutterpass
- Schulbescheinigung
- Kostenvoranschläge
- Bei verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflichten: Bescheide und Aufforderungen der Ausländerbehörde
- Gegebenenfalls Nachweise über Versicherungen und Fahrtkosten (bei Erwerbstätigkeit)
- Gegebenenfalls Nachweis über frühere Sozialleistungen (Aufhebungsbescheid des Jobcenters, Einstellungsbescheide anderer Kommunen)
- Gegebenenfalls Mietvertrag und Nachweise über aktuelle Miethöhe, Heizkosten und Strom
- Gegebenenfalls Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Nachweis über Ehegattenunterhalt
Gegebenenfalls Nachweis über Umgangsrecht (bei im Inland getrenntlebenden Eltern)
Kosten
kostenlos
- Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Formulare
Formulare vorhanden: dies ist bei der jeweiligen Leistungsbehörde anzufragen
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der Behörde können Sie innerhalb der im Bescheid enthaltenen Frist Widerspruch einlegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich Ihrer zuständigen Behörde mitzuteilen. Sollten Sie dies nicht machen, kann die Auszahlung der Leistungen gestoppt werden.
Wird die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gemeldet, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.