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Melderegisterauskunft Erteilung einfach

Leistungsnummer:

Volltext

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad und
  • derzeitige Anschriften

zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die zuständige Stelle Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine einfache Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

Rechtsgrundlage(n)

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerim des Innern und kommunale Validierung

Hinweise (Besonderheiten)

Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal