Vorlage - 2007/007
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Der Landkreis Peine stellt keine Haushaltsmittel zur Einrichtung von Lehrerarbeitsplätzen in den Schulen zur Verfügung.
Durch das Steueränderungsgesetz 2007 entfällt mit Wirkung vom 01.01.2007 die steuerliche Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers für Lehrkräfte. Aufgrund dieses Sachverhalts haben eine Vielzahl von Lehrkräften aus den Schulen des Landkreises Peine Anträge an den Fachdienst 31 gestellt, die Einrichtung von häuslichen Arbeitsplätzen zu finanzieren bzw. sicherzustellen.
In Übereinstimmung mit dem Niedersächsischen Landkreistag und dem Kultusministerium stelle ich fest, dass nach dem geltenden Dienstrecht keine Ansprüche für einen eigenen Lehrerarbeitsplatz in der Schule, auf Ausgestaltung eines heimischen Arbeitsplatzes oder auf eine Aufwandsentschädigung als Ausgleich hierfür besteht. Auch aus der Aufgabenzuständigkeit der Schulträger für die Ausstattung von Schulen lässt sich ein Anspruch der Lehrkräfte auf einen büromäßig ausgestatteten Arbeitsplatz oder auf einen eigenen räumlich abgeschlossenen Arbeitsbereich nicht herleiten.
/Es wird insoweit auf die als Anlage beigefügten Bekanntmachung des Niedersächsischen Kultusministers (Schulverwaltungsblatt 11/2006, S. 411 ff.) verwiesen.
Der Landkreis Peine schließt sich dieser Auffassung voll inhaltlich an und wird Haushaltsmittel für die Einrichtung von Lehrerarbeitszimmern nicht zur Verfügung stellen.