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Vorlage - 2011/075  

Betreff: Prüfung von Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung durch Herstellung einer Verkehrsinsel im Zuge der südlichen Ortseinfahrt Schmedenstedt, Kreisstraße 23
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Straßen Bearbeiter/-in: Ramm, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
24.05.2011 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Anlässlich eines Verkehrsunfalls am 16

 

Anlässlich eines Verkehrsunfalls am 16.04.2011 waren Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Zuge der südlichen Ortseinfahrt Schmedenstedt zu prüfen.

 

Die südliche Ortseinfahrt Schmedenstedt wird aus Richtung Münstedt kommend nach einer langen Geraden erreicht. Am Ortsrand befindet sich die Ortstafel, ab welcher sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 50 km/h reduziert. Im Ort, ca. 70 m hinter der Ortstafel vollzieht die Kreisstraße eine 65° - Rechtskurve. In dieser Kurve mündet linksseitig die Gemeindestraße Westring mit einem Winkel von ca. 30° ein.

 

Im Jahr 2008 wurde seitens des Landkreises Peine eine umfangreiche Untersuchung sämtlicher Ortseinfahrten von Kreisstraßen, im Hinblick auf die Notwendigkeit von geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen durch Fahrbahnverschwenkungen, durchgeführt. Das Ergebnis ist in einem Dringlichkeitskatalog zusammengefasst worden, welcher dem Ausschuss für Bauen und Liegenschaften in seiner 17. Sitzung am 4.11.2009 vorgestellt wurde. Für die südliche Ortseinfahrt von Schmedenstedt ergab sich dabei kein entsprechendes Erfordernis. Diese Ortseinfahrt ist daher nicht im Dringlichkeitskatalog für Ortseinfahrten enthalten.

 

Aufgrund der Ortstafel und der gut sichtbaren nachfolgenden Kurve ist der in den Ort einfahrende Verkehrsteilnehmer gezwungen seine Geschwindigkeit rechtzeitig zu reduzieren. Auch eine Fahrbahnverschwenkung vor der Ortseinfahrt könnte nur mit angepasster Geschwindigkeit befahren werden. Eine Befahrung mit überhöhter Geschwindigkeit birgt in beiden Fällen die Gefahr eines Unfalls.  

 

Das relevante Unfallgeschehen der vergangenen 5 Jahre zeigt keine Auffälligkeiten. Neben dem o. e. Verkehrsunfall ereignete sich seit dem 1.1.2006 nur ein weiterer Unfall im Februar 2010. Hierbei kam ein Lkw bei Dunkelheit und Winterglätte von der Fahrbahn ab und streifte den Gartenzaun des Hauses Westring 14. Es gab lediglich Sachschaden. Der aktuelle Unfall ereignete sich infolge nicht angepasster Geschwindigkeit und Alkoholgenuss und endete ebenfalls im Garten von Westring 14.  Zurzeit des Unfalls war der Kurvenbereich teilweise wegen Bauarbeiten gesperrt und die zul. Höchstgeschwindigkeit bereits vor der Ortstafel auf 30 km/h reduziert worden. Auch nach Aussage der Polizei Peine gibt das Unfallgeschehen keinen Anlass zur Durchführung von zusätzlichen verkehrssichernden Maßnahmen.

 

Die Herstellung einer Verkehrsinsel als geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme würde Kosten in Höhe von ca. 58.000 € verursachen.  

 

Zusammenfassend lässt sich ausführen, dass zur Reduzierung und zur Verhinderung von Verkehrsunfällen im Bereich der südlichen Ortseinfahrt von Schmedenstedt, der Bau einer Verkehrsinsel als nicht zielführend zu betrachten ist und die Umsetzung einer solchen Maßnahme daher nicht empfohlen wird.