Vorlage - 2011/072
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Für die Besetzung der Stelle „Kreisrätin/Kreisrat für Soziales“ wird gem. § 62 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 NLO von einer Ausschreibung abgesehen.
Nach § 6 der Hauptsatzung des Landkreises Peine ist der Leiter des Fachbereiches „Soziales, Jugend, Gesundheit“ in ein Beamtenverhältnis auf Zeit zu wählen.
Herr Dr. Detlef Buhmann ist seit 01.04.2001 Leiter dieses Fachbereiches. Er hat seitdem erheblich die Weiterentwicklung und Zukunftsfähigkeit der sozialen Dienstleistungen der Kreisverwaltung gestaltet.
Herauszuheben ist dabei die Bündelung der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II als „Dienstleistung aus einer Hand“ durch die Anerkennung als Optionskommune, die im Wesentlichen auf die Initiative und das Wirken von Herrn Dr. Buhmann beruht. Unter seiner Leitung hat sich der Landkreis aus einer „Sozialverwaltung“ zu einem sozialen Dienstleister und Kompetenzzentrum entwickelt. Die Gesetzgebung im sozialen Bereich ist einem immer schnelleren Wandel unterworfen und erfordert die Leitung des personell größten Fachbereiches der Kreisverwaltung (rd. 380 Beschäftigte) unter ständig neuen Herausforderungen. Auch das Finanzvolumen im Budget des Fachbereiches „Soziales, Jugend und Gesundheit“ ist prägend für den Kreishaushalt insgesamt.
Festzustellen ist, dass auch die Jugendhilfe im Landkreis Peine landesweiten Trends folgend jährlich erheblich steigende Herausforderungen zu verzeichnen hat. Dennoch versteht Dr. Buhmann, durch Einbindung der in diesem Feld tätigen Organisationen den Hilfe- und Vorsorgegedanken für die Kreisverwaltung in den Vordergrund zu stellen und damit eine positive Außenwahrnehmung der Dienstleistung sicherzustellen. Dabei ist hervorzuheben, dass die Kostenbelastungen des Landkreises durch jugendhilfliche Leistungen sich deutlich unter dem Landesdurchschnitt bewegen.
Der Vorsorgegedanke prägt auch die in den letzten Jahren genommene Entwicklung des Gesundheitsamtes. Aus einer „staatlichen Gesundheitsbehörde“ hat sich ein fürsorgender und vorsorgender Dienstleister entwickelt, der insbesondere in Kindergesundheitsvorsorge positive Akzente setzt.
Auch die dem Fachbereich angegliederten Bereiche der Kreisvolkshochschule und Kreismusikschule haben sich unter der Leitung von Herrn Dr. Buhmann als zukunftsfähige Bildungseinrichtungen mit erheblicher positiver Resonanz etabliert und über die Kreisgrenzen hinaus Beachtung erlangt.
Durch die langjährig ausgeübte Fachbereichsleitung und die dabei unter Beweis gestellte Eignung, Befähigung und Sachkunde ist nicht zu erwarten, dass sich in einem Ausschreibungsverfahren eine Person bewirbt, die Herrn Dr. Buhmann vorzuziehen wäre.
Gender-Check:
Die Verwaltungsführung beim Landkreis Peine ist derzeit ausschließlich mit männlichen Personen besetzt. Durch den Beschluss tritt jedoch keine positive oder negative Veränderung ein, da es sich nicht um eine Erweiterung im Stellenaufbau, sondern eine Statusänderung bei der betroffenen Stelle handelt.
Kosten:
Einsparung ca. 5.000 € Ausschreibungskosten