Vorlage - 2011/067
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- Kompetenzagentur im Landkreis Peine
Das Programm „Kompetenzagenturen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) wird seit dem 01.11.2006 durch den Caritasverband für den Landkreis Peine e.V. durchgeführt.
Die Kompetenzagentur wird pro Förderjahr über ESF-Mittel in Höhe von 120.533,89 €, SGB II-Mittel in Höhe von 53.546,00 € sowie über Jugendhilfemittel in Höhe von 36.995,50 finanziert.
Abgrenzung, Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Kompetenzagentur und dem Pro-Aktiv-Centrum im Landkreis Peine
Seit September 2007 besteht im Landkreis Peine eine verbindliche Absprache hinsichtlich der zu betreuenden Zielgruppen und Zuständigkeiten von Kompetenzagentur und Pro-Aktiv-Centrum. Danach ist es Aufgabe der Kompetenzagentur sozial benachteiligte und lernbeeinträchtige Schülerinnen/ der allgemein bildenden Schulen durch Casemanagement (Individuell zugeschnittene Abfolge von Hilfen aus den verschiedenen Lebensbereichen im Rahmen von Netzwerkarbeit; sozialpädagogische Begleitung auf die Lebenssituation und Potenziale aufbauende Begleitung der Jugendlichen) zu betreuen. Ziel dieser Betreuung ist es, dass die betreuten Schülerinnen/Schüler einen Schulabschluss erreichen, um damit die Voraussetzungen für einen gelungenen Übergang zwischen Schule und Beruf zu schaffen. Laut Caritasverband befinden sich 152 Jugendliche in der Betreuung, wovon 117 Jugendliche im Rahmen von Casemanagement begleitet werden (Stand: 02.05.2011).
Das Pro-Aktiv-Center wendet sich an Schülerinnen/Schüler der Berufsbildenden Schulen sowie an arbeitslose junge Menschen. Ziel ist es, durch eine individuelle Betreuung, junge Menschen beruflich zu integrieren. Im Rahmen der Maßnahme nach dem SGB II werden unter 25jährige auf Grund der Zuweisung aus dem Jugend-Job-Center betreut. Die Maßnahme verfolgt das Ziel unter 25jährige erwerbsfähige Hilfebedürftige mit multiplen Vermittlungshemmnissen persönlich zu stabilisieren, um sie dadurch in die Lage zu versetzen an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.
Die Abgrenzung der Programme Kompetenzagenturen (Bundesprogramm) und PACE (Landesprogramm) war erforderlich, um eine Förderung über SGB II-Mittel sicherzustellen, so dass beide Programme im Landkreis Peine vorgehalten werden konnten.
Gegenüberstellung und Differenzierung der Förderprogramme KA und PACE:
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Programm | Pro-Aktiv-Center | Kompetenzagentur |
Träger | BBg | Caritas |
Thema | Hilfen aus einer Hand für individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche bei der beruflichen und sozialen Integration | Initiative JUGEND STÄRKEN, Soziale und berufliche Integration am Übergang von Schule in den Beruf
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Zielgruppe
| Individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendlichen zwischen 14 und 25 Jahren; Jugendliche mit Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf; unter 25jährige, die die Berufsschule besuchen oder die arbeitslos sind | Benachteiligte Jugendliche, die von den verschiedenen Fördersysteme nicht mehr erreicht werden ab 13 Jahren (ab Klasse 7) an den allgemein bildenden Schulen bis zur letzten Schulklasse.
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Fokus | Beseitigung von Vermittlungshemmnissen bei arbeitslosen Jugendlichen ohne Ausbildung oder Schulabschluss, Schülerinnen/Schüler der Berufsbildenden Schulen, Zusammenarbeit mit BBS; Casemanagement | Übergang von der allgemein bildende Schule in den Beruf, Casemanagement
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Schwerpunkt
| Casemanagement mit der Zielsetzung der Beseitigung von Frustrationen und Verbesserung der Motivation; Erhöhung der Eigenaktivitäten durch Coaching Aufbau von Motivation und Stabilität zur Teilnahme an Maßnahmen des SGB II Trägers oder der Jugendberufshilfe; Begleitung während der Maßnahmen, durch die Ausbildung oder in der ersten Phase der Arbeitsaufnahme | Entwicklung passgenauer Angebote am Übergang von der Schule in den Beruf durch neue Kooperationsformen, flexible Netzwerke, Allianzen, Bündelung von Ressourcen, intelligente (effektive) Zusammenarbeit bestehender Einrichtungen, insbesondere Kooperation mit Trägern der Jugendsozialarbeit, Steigerung der Selbsthilfe der Betroffenen
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Aufgaben | Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung der örtlichen Träger der Jugendhilfe nach §13 SGB VIII und Ergänzung der Leistungen nach § 16.1 SGB II i.V.m. § 46 SGB III Abs. 1 | Wirksame Unterstützung benachteiligter Jugendlicher, ihren Weg in Beruf und Gesellschaft zu finden und Befähigung zur eigenständigen Lebensführung, § 13 SGB VIII und Ergänzung der Leistungen nach § 16f SGB II |
Arbeitsweise
| Casemanagement, Coaching, aufsuchende Sozialarbeit; Übergangsmanagement Das Pace Peine betreibt ein besonders niedrigschwelliges Angebot insbesondere im Bereich der aufsuchenden Arbeit Kompetenzfeststellungsverfahren | Übergangsmanagement (Casemanagement) – niedrigschwellig, aufsuchende Sozialarbeit Übergang von der Kompetenzagentur zum Pace Kompetenzfeststellungsverfahren
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Aufgabenprofil | Betreuung, Begleitung und Beratung von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, die Leistungen des SGB II erhalten aus dem Bereich des U25-Teams | Überprüfung und Optimierung der regionalen Angebotsstrukturen in der Benachteiligtenförderung |
Aufgabenprofil
| Bündelung der Möglichkeiten der Zusammenarbeit von SGB II-Träger und Träger der Jugendhilfe Niederschwelliger aufsuchender Ansatz | Aufsuchende Einzelfallarbeit und sozialpädagogische Begleitung, Heranführung an Integrations- und Qualifizierungsangebote, Mittlerfunktion zwischen allen Beteiligten |
MitarbeiterInnenzahl | 6,5 Stellen; 7 SozialpädagogInnen
| 3 Vollzeitstellen; 3 SozialpädagogInnen |
Netzwerk-Sozialraum | Netzwerkmanagement | Intensives Netzwerkmanagement (Initiierungsfunktion / Gewährleistung der Nachhaltigkeit) |
Organisation / Kooperationsverpflichtungen | PACE arbeitet als eigenständige , personell abgegrenzte Organisationseinheit und ordnet sich in die Angebotsstruktur der Jugendberufshilfe ein Kooperationsverträge mit SGB II und SGB VIII-Träger, Kooperation mit Jugendwerkstätten | Zusammenarbeit mit: Netzwerk des lokalen Übergangsmanagement Jugendmigrationsdienst Träger der Grundsicherung Arbeitsagenturen Örtlicher Träger der Jugendhilfe Niko - Programm Soziale Stadt |
Somit liegt aktuell der Schwerpunkt der Arbeit der Kompetenzagentur in folgenden Bereichen:
- Zielgruppe der Jugendlichen an den allgemein bildenden Schulen
- Casemanagement für diese Zielgruppe
- Kompetenzfeststellungsverfahren (z.B.: Hamet 2 = Handwerklich-motorischer Eignungstest, geva-Berufswahltest)
II. ÄNDERUNGEN durch die „Weiterentwicklung der Initiative JUGEND STÄRKEN“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (gültig ab September 2011) für die Kompetenzagentur
Reduzierung der Bundesmittel um mehr als die Hälfte (von 144 Mio. € auf 50 Mio. €)
Keine SGB II- oder III- Förderung/Co-Finanzierung mehr möglich (ab 1/2012)
Zielgruppe: Grundsätzlich sollen SchülerInnen an den allgemein bildenden Schulen nicht mehr von den Kompetenzagenturen begleitet werden; nur noch im Ausnahmefall: bei Mehrfachbenachteiligung in der letzten Klassenstufe
Zielgruppe ab 09/2011: SchülerInnen, die die allgemein bildende Schule verlassen haben
III. Weitere Änderungen am Übergang von Schule in den Beruf:
Änderungen Erlass des MK zur Berufsorientierung:
Schulung von LehrerInnen in Kompetenzfestellungsverfahren
Erhöhung der Berufsorientierung an Hauptschulen auf mindestens 80 Tage
Berufseinstiegsbegleitung, § 49 SGB III:
Neben der HS Vechelde wurden am 29.11.2010 an 4 weiteren Schulen Stellen für BerufseinstiegsbegleiterInnen eingerichtet (HS Hohenhameln und HS Bodenstedt-Wilhelmschule, sowie FS Ilsede und FS Pestalozzischule)
Nach der Instrumentenreform soll “...förderungsbedürftigen jungen Menschen, die Eingliederung in die Berufsausbildung erleichtern“
Ausbau der Berufseinstiegsbegleitung an allen allgemein bildenden Schulen beabsichtigt
SchulsozialarbeiterInnen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes
Darüber hinaus sollen im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Programms Profilierung der Hauptschule und der Förderschule“ Angebote an den allgemeinbildenden Schulen am Übergang von Schule in den Beruf bereit gehalten werden:
Profilierung der Hauptschulen:
Im Landkreis und der Stadt Peine wird aktuell flächendeckend etwa eine halbe Stelle pro Hauptschule durch sozialpädagogische Fachkräfte vorgehalten. „Die Durchführung von Kompetenzfeststellungsverfahren und die aktive Zusammenarbeit mit berufsbildenden Schulen, Betrieben, der Berufsberatung der Arbeitsagenturen sowie allen am Übergang in das Berufsleben beteiligten Einrichtungen sind wesentliche Bestandteile der sozialpädagogischen Arbeit“.
IV. Schlussfolgerungen durch die Veränderungen auf Landes- und Bundesebene:
„Das Kerngeschäft“ der Kompetenzagentur, nämlich die Betreuung der Jugendlichen an den allgemein bildenden Schulen entfällt somit fast komplett: Kompetenzfestellung soll künftig an den allgemein bildenden Schulen selbst organisiert und durchgeführt werden. Als weitere Ergänzung am Übergang von Schule in den Beruf sollen die Stellen der Berufseinstiegsbegleiter flächendeckend erweitert werden, in Kurzform:
- BMSFJ: Bisherige Zielgruppe der Kompetenzagentur entfällt nahezu vollständig (ab 09/2011)
- Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) zur Berufsorientierung: Kompetenzfestellung durch Lehrer/Innen und Erhöhung der Praxistage (ab Schuljahr 2011/2012)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Ausweitung der Berufseinstiegsbegleiter über § 49 SGB III: Berufseinstiegsbegleitung soll künftig an allen allgemein bildenden Schulen möglich sein
- Flächendeckendes Angebot von „Profilierung der Haupt- und Förderschulen“ (bis 31.12.2014)
- Schulsozialarbeiter/Innen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Anlage
Vorlage-Nr. 38/2011 zur AFAS-Sitzung vom 11.04.2011
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1 | Anlage - Vorlage-Nr. 38/2011 AFAS-Sitzung vom 11.04.2011 (33 KB) | (59 KB) |