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Vorlage - 2011/065  

Betreff: Ausbildung von Beamtinnen und Beamten für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst beim Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Personal und Service Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
16.05.2011 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Kreisverwaltung wird den Personalbedarf für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst über externe Bewerberinnen und Bewerber decken, sofern der Bedarf sich nicht im Rahmen interner Ausschreibungen erfolgversprechend decken lässt

 

Die Kreisverwaltung wird den Personalbedarf für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst über externe Bewerberinnen und Bewerber decken, sofern der Bedarf sich nicht im Rahmen interner Ausschreibungen erfolgversprechend decken lässt.

 

 

Mit Antrag vom 18

 

Mit Antrag vom 18.08.2010 hat die CDU-Fraktion zum Haushalt 2011 beantragt, eine Einstellung von Inspektorenanwärterinnen bzw. -anwärtern direkt nach Schulabschluss vorzunehmen. In der Sitzung des Ausschusses für zentrale Verwaltung und Feuerschutz (AZVF) am 22.11.2010 wurde vereinbart, dieses Thema als einen gesonderten Punkt in der nächsten AZVF-Sitzung vorzusehen, zumal für den Haushalt 2011 mangels vorgesehener Einstellungen daraus keine Folgen abzuleiten waren. Bereits in der vorhergehenden Sitzung wurde im Rahmen der Vorstellung der Produkte ausgiebig zum Thema diskutiert.

 

Nach wie vor ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, bei vorliegender Fachhochschul-/ Hochschulreife auf ausgebildete Verwaltungskräfte zurückzugreifen. Dieses Vorgehen ist innerhalb der öffentlichen Verwaltung nicht unüblich und wird auch bei anderen Kommunen im Landkreis Peine praktiziert. Gerade für den gehobenen Verwaltungsbereich, der in der Regel Leitungsaufgaben beinhaltet, ist eine gute Personalauswahl richtungsweisend für die künftige Qualität der Verwaltungsleistung. Soweit Abiturientinnen bzw. Abiturienten sich zunächst für eine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten entschieden haben und im Verlauf der Ausbildung sowohl für die Auszubildenden selber als auch für die Kreisverwaltung als Arbeitgeber erkennbar wird, dass Potential für „höhere“ Aufgaben vorliegt, sollte dieses Potential genutzt werden, soweit der Wunsch der Auszubildenden für eine entsprechende Qualifikation vorliegt.

Das Beschreiten dieses Weges ist auch für die Auszubildenden selber nicht ungewöhnlich. Nicht selten wird zunächst eine Verwaltungsausbildung angestrebt und anschließend der Wunsch nach einer Qualifikation im gehobenen Dienst laut.

So hat die Kreisverwaltung in jüngster Vergangenheit zum einen davon profitiert, dass durch andere Kommunen dieser Weg nicht angeboten wurde und damit sehr gutes externes Personal für die Ausbildung im gehobenen Dienst gewonnen werden konnte. Auf der anderen Seite musste die Kreisverwaltung gerade im Jahr 2010 eine sehr gute Auszubildende gehen lassen, der hier erst zu einem späteren Zeitpunkt für eine bedarfsgerechte Ausbildung eine Stelle hätte angeboten werden können. Diese macht nun ihre Ausbildung für den gehobenen Dienst bei der Stadt Braunschweig.

 

Vom Grundsatz her ist eine vorhergehende Verwaltungsfachangestellten-Ausbildung nicht zwingend. Soweit aber eine absehbar sehr gute Bewerbungslage aus den vorhandenen Kräften gegeben ist, sollte darauf zugegriffen werden. Bei diesen Personen ist durch die Erfahrungen innerhalb des Ausbildungszeitraumes eine verlässlichere Zukunftsprognose möglich, als es innerhalb eines wenige Minute dauernden Vorstellungsgespräches möglich ist. Soweit für eine bedarfsgerechte Ausbildung allerdings nicht in besonderem Maße qualifiziertes Personal aus den eigenen Reihen zur Verfügung steht, sollte im Sinne des Antrages der CDU-Kreistagsfraktion eine Stellenausschreibung erfolgen, die nicht eine vorhergehende Ausbildung als Verwaltungsfachangestell­ten vorsieht.

 

Ein Ausschluss eigener für qualifiziert erachteter Kräfte für die Ausbildung im gehobenen Dienst hätte nicht die Einsparung von Haushaltsmitteln sondern mit großer Wahrscheinlichkeit die Fluktuation zu anderen Kommunen zur Folge, siehe obige Ausführungen.

 

Gender-Check:

In den letzten drei Jahren haben ausschließlich sieben weibliche Kräfte die Ausbildung für den gehobenen Dienst begonnen. Fünf haben vorab eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten beim Landkreis Peine und zwei bei der Stadt Peine absolviert.