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Vorlage - 2007/004  

Betreff: Grundlegende Novellierung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) Niedersachsen
Beteiligungsverfahren zum Entwurf einer Änderung und Ergänzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Bauordnung, Raumordnung Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
24.01.2007 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Das Nds

Das Nds. Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz hat mit Schreiben vom 10.11.2006 das Beteiligungsverfahren eingeleitet, wovon auch die Landkreise betroffen sind.

Anregungen und Bedenken sind bis zum 15.02.2007 zu formulieren. Ein Austausch mit den Gemeinden steht noch aus. Es liegt noch keine endgültige Stellungnahme des Landkreises vor. Die nachstehende Vorlage dient als Information und Vorabübersicht.

 

Der Entwurf des LROP kann nur online eingesehen werden. 

Die versandte Stellungnahme wird dem Ausschuss in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.

 

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist, die kommunale Planungshoheit durch eine Deregu­lierung und Reduzierung der Zielvorgaben zu stärken. Ausgestattet mit diversen Zielvor­gaben  soll das LROP  künftig u.a. auf die Regelung der landesweiten Belange beschränkt werden.

Das Land verspricht sich hierdurch eine zunehmende Flexibilität, insbesondere auf kommu-naler und regionaler Verantwortungsebene sowie den Erfolg einer positiven und nach­hal­tigen wirtschaftlichen Entwicklung.

 

Um die rechtliche Grundlage für einen Umbau zu schaffen, wird sowohl das niedersäch­sische  Raumordnungsgesetz NROG, als auch das LROP zugleich geändert.

Der als Gesetz verabschiedete Teil I des LROP 1994, sowie die Verordnung über die Auf­stellung der regionalen Raumordnungsprogramme RROP, werden entfallen.

 

Das Regelwerk des Raumordnungsrechts soll danach künftig nur noch aus dem NROG und der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm bestehen, dessen Inhalt sich  dar­stellt:

 

1)     in einem Gesetzes-, und Verordnungstext nebst zeichnerischer Darstellung der Karte und sonstigen Regelungen,

2)     in einem allgemeinen Begründungsteil, bestehend aus vier Abschnitten unter den jewei­ligen fachlichen Oberthemen,

3)     sowie dem Umweltbericht, der im Rahmen einer erstmals durchgeführten strate­gischen Umweltprüfung erstellt wird.

 

Der Grundaufbau der Verordnung hat sich nicht verändert.

Vorgaben und Ziele der Raumordnung aus dem LROP ( in der Textfassung fett gedruckt), sind verbindlich und mit in das RROP zu übernehmen.

Weiter Angaben sind im Allgemeinen einer nachstehenden Abwägung  zugänglich.

 

Im Rahmen der neu eingeführten Öffentlichkeitsbeteiligung ist der gesamte Umfang des neuen LROP unter www.Raumordnung.niedersachsen.de /Landesraumordnungsprogramm/ LROP Gesamtnovellierung, einzusehen.

 

Die Zusammenfassung bestätigt, dass sich das Land mit direktiven Vorgaben zurückzieht und sich auf rahmensetzende Regelungen und Vorgaben, die eindeutig über die kommunale Gestaltungs-, und Entscheidungsmöglichkeiten hinausgehen, beschränkt (z.B. Flächen

Natura-2000, Wassermanagement, Bodenschätze, Energieversorgung, EU-Vorgaben).

 

Für die nachgeordneten Stellen, den Landkreisen, den Trägern der Regionalplanung und den Gemeinden bedeutet dies künftig ein hohes Maß an Flexibilität und gestalterischen Spielraum, jedoch auch weitaus größere Verantwortung für das eigene, als auch weitere vernetzte Um­feld.

 

 

 

Eine kritische Betrachtung ergibt sich aus der Frage, ob die Summe aller Einzelinteressen

immer die Optimierung für eine zukunftsfähige regionale Entwicklung darstellt, oder ob es gewisse Vorgaben seitens des Landes braucht, die ein Mindestmaß an regulierenden Vor­gaben zur Sicherung  der Daseinsvorsorge, zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse gewährleisten.

 

Der Koordinations-, und Abstimmungsbedarf wird sich erhöhen. Hiervon sind unmittelbar die Träger der Regionalplanung , die Gemeinden und die Landkreise – letztere insbesondere auf Ebene des Naturschutzes, des Wasserrechtes und des Bau- und Planungsrechtes aufgrund der weiteren Verzahnung zwischen Regional- und Bauleitplanung -  betroffen.

 

Die Regelungen im Entwurf des LROP werden aus kommunaler Sicht hinsichtlich der Ver-schlankung grundsätzlich begrüßt.

 

Die Überlassung der räumlichen Konkretisierung vieler Grundsätze und Ziele auf Ebene der Träger der Regionalplanung wird grundsätzlich positiv gesehen, da eine Stärkung der regiona­len Ebene damit verbunden ist.

 

Abgelehnt wird die Aufgabe des Zieles aus dem LROP 2002, dass Hersteller – Direktver­kaufs-zentren (DOC/FOC) nur in Oberzentren angesiedelt werden dürfen. An diesem Ziel muss weiterhin festgehalten werden, um eine unkontrollierbare DOC/FOC-Entwicklung zu ver-hindern.

 

Sollte das Land dem nicht folgen, sind die Regelungen auf LROP-Ebene verbindlich und eindeutig so zu formulieren, dass unter landesweiter Betrachtung DOC/FOC´s  nur unter bestimmten Kriterien in Mittelzentren zulässig sind. Dazu bedarf es der Erarbeitung von Zulässigkeitskriterien.

 

Die Kriterien zur Einstufung der Oberzentren werden sehr kritisch gesehen, die Einwohner­zahl ist zu niedrig angesetzt.